Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
GRUPPE 05: HANDEL/WIRTSCHAFT/BAUTEN (Dieter Lautner) - Österreichische Bundesforste
Bestandsgruppe 05 Archiv der Republik 05R701/1 Österreichische Bundesforste 1926- 1938 343 Kartons, 4 lfm Bücher Provenienz(en): Österreichische Bundesforste 1925 - 1938 Bestandsschwerpunkt(e): Almwirtschaft - Bauangelegenheiten - Besitzangelegenheiten - Brände - Denkmalschutz - Deputatgründe - Deputatholz - Exekutionen - Fischerei - Flußregulierungen - Förster - Forstschulen - Forstvereine - Forstzöglinge - Grundangelegenheiten - Holzfällungen - Holzforschung - Holzverkauf - Jagdangelegenheiten - Kur- und Badeanlagen - Landwirtschaft-Naturschutz -Nebennutzungen - Personalangelegenheiten - Pflanzen und Samen - Rechtsangelegenheiten - Rodungen - Seilbahnen - Servitute - Siedlungsangelegenheiten - Sprengungen - Torf und Moore - Trift und Flößerei - Versuchsanstalten/Lehrforste - Waldbesitz - Wasserkraftangelegenheiten - Weiden - Wildbach- und Lawinenverbauung - Wildbret Rechtsgrundlagen: Nachdem Zerfall derösterreichisch-ungarischen Monarchie undderNeugründung der Republik Österreich wurde gemäß § 13 des Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 (StGBl. Nr. 1/1918) auch ein Staatsamt für Landwirtschaft errichtet, auf das gemäß Art. 4 des Gesetzes vom 12. November 1918 (StGBl. Nr. 5/1918) über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, die Kompetenzen des früheren k.k. Ackerbauministeriums und damit auch die oberste Leitung der Staats- und Fondsforste übergingen. Dieses Staatsamt wurde dann mit Gesetz vom 13. April 1920 (StGBl. Nr. 195/1920) in Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft und gemäß § 26 des Verfassungsgesetzes vom 1. Oktober 1920 (BGBl. Nr. 2/1920) in Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft umbenannt. Die Organisation der Staats- und Fondsforste im Bereich der Republik blieb grundsätzlich die gleiche wie zur Zeit der Monarchie, und zwar bestanden rund 100 Forst- und Domänenverwaltungen sowie diesen übergeordnet vier Forst- und Domänendirektionen (Wien, Gmunden, Salzburg, Innsbruck). Im Bundesministerium wurde 1920 für das Forstwesen, die Wildbachverbauung und die Staatsforstverwaltung eine eigene Sektion eingerichtet. Im Zuge der Reformen im Bereich der gesamten staatlichen Verwaltung zu Beginn der 20er Jahre schritt man auch an eine Reorganisation der Staatsforstverwaltung. Am 28. Juli 1925 beschloß der Nationalrat das sogenannte Bundesforstegesetz (BGBl. Nr. 282/1925), wodurch für die Verwaltung und Bewirtschaftung derbundeseigenen Forste unter der Bezeichnung "Österreichische Bundesforste" ein eigener Wirtschaftskörper gebildet wurde. Die Forst- und Domänendirektionen und -Verwaltungen wurden aufgelöst und mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1926 übernahm die Generaldirek386