Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Bundeskanzleramt
Bestandsgruppe 04 Archiv der Republik für außerordentliche Maßnahmen zur Bekämpfung staats- und regierungsfeindlicher Bestrebungen in der Privatwirtschaft" zustehenden Befugnisse in den Wirkungskreis des Bundeskanzlers. Im § 2 wurde bestimmt, daß mit der sachlichen Leitung ein eigener Bundesminister mit dem Titel "Generalstaatskommissär" betraut werden soll. Am 1. Oktober 1935 (BGBl. Nr. 389/1935) wurde auf Entschließung des Bundespräsidenten dem Bundesminister Major a.D. Emil Fey die sachliche Leitung gemäß Bundes- Verfassungsgesetz (BGBl. Nr. 383/1935) übertragen. Der Generalstaatskommissär für außerordentliche Maßnahmen zur Bekämpfung staats- und regierungsfeindlicher Betrebungen in der Privatwirtschaft (BGBl. Nr. 270/ 1935) wurde am 22. November 1935 in den Wirkungskreis des Bundeskanzleramtes übernommen. Zur Behandlung der einschlägigen Angelegenheiten wurde innerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit die Abteilung GD/5 (AdR, BKA/ Präs, SR, ZI. 21.874/1935) eingerichtet(vgl. Bestandsbeschreibung 04R371/1, Bundes- kanzleramt/Generalstaatskommissär). Die Angelegenheiten der Wirtschaftspolizei, einschließlich der Bekämpfung des unbefugten Rauschgiftverkehrs, der amtlichen Preisprüfung, der Devisenstrafsachen und die Liquidierung beschlagnahmter Vermögen, wurden auf Erlaß vom 7. Jänner 1936 aus der GD/2 ausgeschieden und der Abteilung GD/5 zugewiesen (AdR, BKA/ Präs, SR, ZI. 83.350/1935). Die Angelegenheit "Wahrnehmung der Einheitlichkeit der Gesetzgebung über die berufsständische Neuordnung vorbereitende Tätigkeit der Bundesministerien" wurde mit 18. März 1936 dem Geschäftsbereich der Abteilung 1 zugewiesen (AdR, BKA/ Präs, SR, ZI. 7.568/1936). Aufgrund der Entschließung des Bundespräsidenten vom 15. Mai 1936 (BGBl. Nr. 168/1936) wurden folgende sachliche Angelegenheiten dem Vizekanzler Eduard Baar-Baarenfels übertragen: Organisation und Führung der Bundespolizei, Regelung der Errichtung und der Organisierung sonstiger Wachkörper einschließlich der Angelegenheiten des Schutzkorps, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, administrative Polizeiangelegenheiten, Organisation und Führung der Bundesgendarmerie sowie alle sonst im Rahmen der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit vorgesehenen Agenden, Stiftungs- und Fondswesen mit Ausnahme des mit der kaiserlichen Entschließung vom 28. April 1858 gegründeten Wohlfahrtsfonds, Notstandsangelegenheiten,Effektenlotterie, Angelegenheiten des Wappen- und Bibliothekswesens, administrative Angelegenheiten des Staatsarchivs des Innern und der Justiz, des Hofkammerarchivs und der Administrativen Bibliothek, Angelegenheiten der aus Anlaß des Krieges erlittenen Schäden, Behandlung von Ansprüchen aus Kriegsleistungen,Feuerwehrangelegenheiten, Flüchtlingsfürsorge, Wahl des Bundespräsidenten, Volksabstimmung, Grenzangelegenheiten, Maut- und Überfuhrwesen, internationaler Verkehr in Verwaltungsangelegenheiten, Fragen des Enteignungsrechtes, Angelegenheiten des Bevölkerungswesens (insbesondere Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, des Heimatrechtes und der Volkszählung), Angelegenheiten der Ortsgemeinden und Ortsgemeindenverbände, Armenwesen,Personenstandswesen, Kriegsgräberfürsorge, Kriegsvermißtenausforschung, Angelegenheiten der Sparkassen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und 236