Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Ministerratsprotokolle
Bestandsgruppe 04 Archiv der Repubuk Die Geschäftsordnung wurde im Bundesgesetz vom 24. November 1934 (BGBl. Nr. 365/1934) "über die Geschäftsordnung der Organe der Bundesgesetzgebung" neu geregelt. Basierend auf dem Bundes-Verfassungsgesetz 1934, nach der Entschließung des Bundespräsidenten vom 19. Jänner 1935 (BGBl. Nr. 13/1935), wurden die Regierung und die zuständigen Ministerder Bundesregierung ermächtigt, "bestimmte Kategorien von Staatsverträgen" abzuschließen. Mitdem Bundes-Verfassungsgesetz vom 12. März 1938 "über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich" (AdR, MRP1, Nr. 1.071), welches aufgrund des Ermächtigungsgesetzes von der neuen Regierung beschlossen wurde, endete die 1. Republik. Dies galt auch für den Ministerrat der österreichischen Bundesregierung (vgl. Bestandsbeschreibung 04R110/1, Österreichische Landesregierung). Bestandsbeschreibung: Der Ministerrat und seine Beschlüsse, also die Sitzungen und die Entscheidungen der Bundesminister als Bundesregierung, sind in zwei Hauptgruppen zu unterscheiden. Die erste bezieht sich auf jene Angelegenheiten, die aufgrund der Verfassung dem Ministerrat zur Beschlußfassung zugewiesen wurden, erkennbar durch die Formulierung im Beschluß als "Genehmigt". Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Zustimmungskundgebungen zu den von den einzelnen Ressortministern dem Ministerrat zur Kenntnis gebrachten Informationen. Hier folgt dem Beschluß die Formulierung "zur Kenntnis genommen". Weiters liegen dem Ministerratsprotokoll noch die Personalanträge bei, die in einer besonderen Personalsitzung, oft vor der eigentlichen Ministerratssitzung, beschlossen wurden. Die Anträge, die dann den Vermerk "In der Sitzung des Ministerrates vom .... genehmigt" tragen, sind ab dem Jahr 1933 durch ein eigenes "Nachschlagebuch über den Einlauf zum Ministerrat", einem Namensregister der Personen, erschlossen. Die Zahl neben dem Namen weist auf die Ministerratssitzung, die Subzahl in römischen Ziffern, auf den Punkt des Einlaufes des Ressortm inisters (z. B. 859/III = Ministerratssitzung Nr. 859, Punkt III=Minister Resch) hin. Ebenso liegen auch die Tabellaranträge bei. Vor 1933 lassen sich Personalanträge nicht über Bücher erschließen, da diese in den Indizes des Ministerrates nicht verzeichnet sind. Ein Ministerratsprotokoll besteht aus: 1. Einlauf und Tagesordnung 2. stenographischem Protokoll 3. maschinengeschriebenem korrigierten Konzept des Verhandlungsprotokolles 4. Reinschrift des Verhandlungsprotokolles mit Beilagen und geheimen Annexen 5. Konzept des Beschlußprotokolles (ab der 321. Ministerratssitzung) 6. Reinschrift des Beschlußprotokolles (ab der 321. Ministerratssitzung) 7. genehmigten Personalanträgen Bis zur 320. Ministerratssitzung (16. April 1924) sind die Ministerratsprotokolle gedruckt worden. Ab dem Ministerratsprotokoll Nr. 321 wurde nur mehr eine Reinschrift angefertigt. Weiters ist zu bemerken, daß über die 955. und 956. Ministerratssitzung, welche am 25. Juli 19 34 wegen der Besetzung des B undeskanzler186