Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Staatsratsprotokolle

Bestandsgruppe 04 Archiv der Republik 04R101/1 Staatsratsprotokolle 1918 - 1919 4 Kartons, 0,1 lfm Bücher Provenienz(en): Vollzugsausschuß der Provisorischen Nationalversammlung 1918-1918 Staatsrat 1918-1919 Bestandsschwerpunkt(e): Legislative und exekutive Tätigkeit, mit den Funktionen eines Staatsoberhauptes. Ab 19. Dezember 1918 übernahm das Staatsratsdirektorium letztere Funktion. Ausschreibung und Kundmachung der Wahlen für die Nationalversammlung - Beratung von Vorlagen für die Nationalversammlung und Beurkundung ihrer Be­schlüsse - Betrauung eines Staatssekretärs mit dem Vorsitz in der Staatsregierung - Erlaß von Vollzugsanweisungen - Ernennung des Präsidenten des S taatsrechnungshofes und des Verwaltungsgerichtshofes - Führung der Staatsverwaltung mittels Beauftrag­ter (Staatssekretäre) - Genehmigung der Ernennung des Präsidenten, der Mitglieder und Ersatzmänner des Verfassungsgerichtshofes - Genehmigung von Staats Verträgen - Nachsichtsgewährung bei verurteilten Rechtsbrechern Rechtsgrundlagen: Durch Beschluß des Vollzugsausschusses der Provisorischen Nationalversammlung wurde der Entwurf von Dr. Karl Renner "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" am 29. Oktober 1918 (10. Sitzung) angenommen. Hiermit war der Staatsrat geschaffen. Bei der folgenden 11. Sitzung am 30. Oktober 1918 des Vollzugsausschusses wurden die Staatsratsmitglieder und die Präsidenten gewählt. Der Staatsrat bestand aus den drei Präsidenten der Provisorischen National versamm lung Dr .Franz Dinghofer, Prälat Johann Hauser und Karl Seitz, die nun auch die drei Präsidenten des Staatsrates waren, sowie aus 20 Mitgliedern. Weiters wurden noch ebensoviele Ersatzmänner gewählt, welche ebenso aus der Mitte der Provisorischen Nationalversammlung kamen. Auf der folgenden Vollversammlung der Provisorischen Nationalversammlung am selben Abend wurde die provisorische Verfassungsurkunde der Republik Deutschösterreich am 30.Oktober 1918 (StGBl. Nr. 1/1918) gesetzlich verankert. Schon in der Staatsratssitzung am 31.0ktober 1918 wurden laut Beschluß die Sitzungen generell als vertraulich erklärt. Zur Teilnahme waren nur Staatsratsmitglieder und deren Ersatzmänner berechtigt. Bei geheim erklärten Verhandlungen oder bei vertraulichen Teilen einer Sitzung wurde dieses Protokoll nicht vervielfältigt (hektographiert), sondern bei der Sitzung verlesen und dann im Geheimbuch, welches im Staatssiegelamt geführt wurde, hinterlegt. 180

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