Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Ordnungspolizei
Bestandsgruppe 04 Archiv der Repubuk 04R010/1 Ordnungspolizei 1938 - 1940 179 Kartons Provenienz(en): Reichsstatthalter in Österreich, Inspektor der Ordnungspolizei 1938 - 1938 Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Abteilung III 1938 - 1939 Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, Abteilung I 1939 - 1940 Bestandsschwerpunkt(e): Dienststrafsachen - Feuerwehrwesen - Justiz und Rechtsangelegenheiten - Kompetenzfragen - Personalia - Polizeiangelegenheiten - Technische Nothilfe - Unterkünfte - Vereins- und Versammlungsrecht Rechtsgrundlagen: Alle Polizeiangelegenheiten oblagen bis März 1938 der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundeskanzleramt. Nach dem Anschluß bis zur Einrichtung eines Innenministeriums warein Staatssekretär für das Sicherheitswesen, der höheren SS und Polizeiführer, der dem Reichsstatthalter unterstand, eingesetzt worden. Die Dienststelle des Staatssekretärs gliederte sich in das persönliche Büro (Hauptbüro), in die Gruppe I Ordnungspolizei und in die Gruppe II Sicherheitspolizei. Die Leitung dieser Gruppen übernahmen Inspekteure, die der Höheren SS unterstanden. Dem Inspektor der Ordnungspolizei (Verwaltungs-, Schutz-, Gemeinde- und Feuerschutzpolizei, Gendarmerie, die motorisierte Gendarmerie und die Technische Nothilfe) unterstand das Kommandoamt und das Amt für Verwaltung und Recht. Aufgrund der Kundmachung vom 14. Juni 1938 (GBl. für Österreich Nr. 174/1938) wurde das Polizeiwesen als Abteilung III in das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten eingegliedert. Die Gruppe Ordnungspolizei teilte sich fortan in das Amt für Verwaltung und Recht mit den Agenden der ehemaligen Abteilungen GD/1, GD/2, GD/3 und GD/5, in das Kommandoamt und das Hauptbüro. Eine erneute Änderung trat durch das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939 (RGBl. I, S. 777/1939) ein. Demnach wurden ab 1. Juli 1939 jene Agenden von der Zuständigkeit der österreichischen Landesregierung, die nicht von den obersten Reichsbehörden übernommen wurden, auf die Reichsgaue übertragen. Demgemäß wurden die von der bisherigen Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten bearbeiteten Polizeiangelegenheiten dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich bis zur Einsetzung eines Reichsstatthalters für Wien übergeben. Die abgeschlossenen Akten der Abteilung III wurden der Polizeidirektion Wien abgegeben. 174