Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Stillhaltekommissar Wien (Stiftungen und Fonds)*
Bestandsgruppe 04 Archiv der Repubuk 04R003/1 Bundeskanzleramt Stillhaltekommissar Wien (Stiftungen und Fonds) 1938 - 1939 25 Kartons, 0,8 lfm Karteien Provenienz(en): Stillhaltekommissar für Stiftungen und Fonds 1938 - 1939 Bestandsschwerpunkt(e): Fonds - Stiftungen - Weiterleitung der Vermögen Rechtsgrundlagen: Gemäß der in der Wiener Zeitung vom 26. März 1938 (Zeitungsausgabenummer 84) verlautbarten Anordnung des Stillhaltekommissars vom 22. März 1938 waren zur Sicherung der Vermögenswerte der Organisationen, Vereine und Verbände und zur Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder, alle diese anzumelden und bestätigen zu lassen. Da sich hierbei Zweifel ergaben, ob diese Anordnung auch auf Stiftungen und auf selbständige Fonds Anwendung findet, kam es am 13. April 1938 zu einer Besprechung mit dem Reichsamtsleiter und Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände, Albert Hoffmann, und dem zuständigen Referenten für Stiftungen und selbständige Fonds im Amt des Reichsstatthalters in Österreich, Ministerialrat Adolf Bucher. Hierbei wurde befunden, daß laut reichsdeutscher Terminologie unter Organisationen auch Stiftungen und selbständige Fonds zu verstehen sind. Hierauf wurde mit selbem Datum Ministerialrat Adolf Bucher vom Reichsamtsleiter Albert Hoffmann zum kommissarischen Leiter für alle Stiftungen und selbständigen Fonds ernannt. Weiters wurde vom Reichsamtsleiter Albert Hoffmann am 30. April 1938 eine besondere Anordnung "zur Sicherung der Stiftungen und selbständigen Fonds" erlassen (AdR, BKA/Stiko [StuF], fol. 36-40, Kartonnummer 7.711, Information über die im Zuge befindliche Aktion zur Sicherung der Vermögenswerte der Stiftungen und selbständigen Fonds im Lande Österreich vom 8. August 1938; Anordnungen des Gauleiters Josef Bürckel vom 22. März und 30. April 1938). Durch das Gesetz vom 14. Mai 1938 (GBl. für Österreich Nr. 136/1938) über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden wurden auch die S tiftungen sowie die selbständigen Fonds geregelt (vgl. Bestandsbeschreibung 04R002/1, Stillhaltekommissar Wien). Bestandsbeschreibung: Mit der Liquidierung der Vermögenswerte waren der kommissarische Leiter für alle Stiftungen und selbständigen Fonds, Ministerialrat Adolf Bucher und der Bevollmächtigte der Abwicklungsstelle des Stillhaltekommissars für alle Stiftungen und Fonds, Ministerialrat Dr. Karl Hirsch, betraut worden. Die Tätigkeit des S tillhaltekom missars war generell 1938 schon abgeschlossen und dauerte nur in einzelnen Fällen bis 1939. 154