Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände*

Bestandsgruppe 04 Archiv der Republik 04R002/1 Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände 1938.1944 2.300 Ordner, 115 Faszikel, 197 Kartons, 48,5 lfm Karteien Provenienz(en): Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände 1938 - 1944 Bestandsschwerpunkt(e): Auflösung der Vereine, Organisationen und Verbände - Ausrichtung der Vereine, Organisationen und Verbände nach nationalsozialistischen Grundsätzen - Einweisung des Vereinsvermögens in parteieigene oderparteinahe Organisationen -Organisationen - personelle oder organisatorische Maßnahmen - Sicherung des Vermögens der Vereine, Organisationen und Verbände - Verbände - Vereine Rechtsgrundlagen: Die Tätigkeit des von Gauleiter Bürckel nach dem Anschluß eingesetzten Reichs­kommissars Albert Hoffmann wurde durch Gesetz vom 17. Mai 1938 (GBl. für Österreich Nr. 136/1938) über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden geregelt. Der Stillhaltekommissar bildetedie Abteilung IV des Reichskommissars für die Wiedervereingung Österreichs mit dem Deutschen Reich. Die Arbeit des Stillhaltekommissars wurde im März 1939 im wesentlichen abgeschlossen, seine eigentliche Tätigkeit endete mit der Aufhebung des Gesetzes mit 1. Dezember 1939, danach wurden bis Kriegsende nur noch anhängige Fälle und noch vorhandene Vermögenswerte liquidierte Abwickler" bzw. "Aufbaufonds-Vermögens- verwaltungsgesellschaft"). Bestandsbeschreibung: Der Bestand gibt einen für viele Vereinsgattungen faktisch lückenlosen Überblick über das österreichische Vereinswesen zur Zeit des Anschlusses. Mitgliederlisten darf man sich nicht, Organisationsstatuten nur ausnahmsweise erwarten. Vor allem behandelt wird das Vereinsvermögen, doch auch auf die oft vorhandene politische Bedeutung des Vereines sind Rückschlüsse aufgrund der betreffenden Korrespondenz sowie nicht zuletzt aufgrund der Art der Behandlung durch die nationalsozialistischen Machthaber möglich. Archivalien des Vereins selbst sind so gut wie nie in den Akten enthalten, doch bisweilen politische Beurteilungen von Vorstandsmitgliedern und frisch eingesetzten kommissarischen Verwaltern. Rein wirtschaftliche, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen (Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw.) blieben ausgeklammert, nicht aber wirtschaftliche Interessens- und Standesvertretungen. Trotz der teils überlappenden, teils alleinigen Zuständigkeit der Gestapo für "staats­feindliche" Vereine erliegen im Bestand auch Materialien über politische und jüdische Vereine, Freimaurer und Sekten. Betreffend Stiftungen und Fonds ist infolge von Kompetenzüberschneidungen und -Streitigkeiten unbedingt auch das Material des 152

Next

/
Thumbnails
Contents