Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 03: Soziale Angelegenheiten (Irmgard Pangerl) - Bundesministerium für Volksernährung

Bestandsgruppe 03 Archiv der Republik 03R201/1 Bundesministerium für Volksernährung Präsidium 1916-1923 93 Kartons, 1 lfm Bücher Provenienz(en): K.k. Amt für Volksemährung 1916 - 1918 Staatsamt für Volksemährung 1918 - 1920 Bundesministerium für Volksernährung 1920 - 1923 Bestandsschwerpunkt(e): Auszeichnungen - Direktorium - Emährungsrat - Geschäftsverkehr des Ministers - innere Organisation - Interpellationen - Interventionen - Personalakten - Pressedienst - Qualifikationsbeschreibungen - Regierungs-Kommissariate - staatliche Gebarungs­kontrolle - Staatsaufsicht über die Wirtschaftszentralen Rechtsgrundlagen: Am 1. Dezember 1916 begann durch Zusammenlegung der mit der Bewirtschaftung von Nahrungsmitteln im Ministerium des Innern, Handelsministerium und Acker­bauministerium befaßten Geschäftsgruppen gebildete k.k. Amt für Volksernährung seine selbständige Tätigkeit. Das Amt wurde als Zentralbehörde mit dem Sitz in Wien errichtet und dem k.k. Ministerpräsidenten unterstellt (Verordnung des Gesamt­ministeriums vom 13. November 1916 betreffend die Errichtung eines Amtes für Volksemährung, RGBl. Nr. 383/1916; Kundmachung vom 30. November 1916 betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Amtes für Volksemährung, RGBl. Nr. 401/ 1916). Das neu errichtete Amt übernahm den bisherigen Wirkungskreis der drei genannten Ministerien hinsichtlich der Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln (Statut des Amtes für Volksemährung, RGBl. Nr. 402/1916). Mit dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie war zwangsläufig auch eine Änderung bei den obersten staatlichen Behörden verbunden. Im § 13 des Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt (StGBl. Nr. 1/1918) wurde die Errichtung eines Staatsamtes für Volksemährung angeordnet, der Wirkungsbereich dieser Behörde entsprach der Vorgängerinstitution. Am 1. Ok­tober 1920 erfolgte schließlich im Rahmen des Übergangsgesetzes zur bundesstaatlichen Verfassung Österreichs (BGBl. Nr. 2/1920) die definitive Namensgebung als Bundes­ministerium für Volksemährung. Die Auflösung des Bundesministeriums für Volks- ernährung erfolgte durch das Bundesgesetz vom 20. Juli 1922 (BGBl. Nr. 527/1922). Die Agenden des Bundesministeriums für Volksemährung wurden dem Bundesmini­sterium für Land- und Forstwirtschaft (Erzeugnisse der Landwirtschaft, Tierhaltung, Futtermittel), dem Bundesministerium für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten (Lebensmittelindustrie), dem Bundesministerium für soziale Verwaltung (Fürsorge für gemeinnützige Einrichtungen) und dem Bundesministerium für Inneres und 140

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