Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 03: Soziale Angelegenheiten (Irmgard Pangerl) - Bundesministerium für soziale Verwaltung

Archiv der Republik Bestandsgruppe 03 03R102/1 Bundesministerium für soziale Verwaltung Präsidium 1917 - 1940 579 Kartons, 7 lfm Bücher Provenienz(en): K.k. Ministerium für soziale Fürsorge 1917 -1918 Staatsamt für soziale Fürsorge 1918 -1919 Staatsamt für soziale Verwaltung 1919 -1920 Bundesministerium für soziale Verwaltung 1920 - 1938 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 1938 - 1940 Bestandsschwerpunkt(e): Angestelltenabbau - Auszeichnungen - Besoldungsgesetz - Budget - Budgetsanierung - Dienstpostenplan - Disziplinaroberkommission - Gelderfordemisnachweisung - Geschäftseinteilung - Kanzleiordnung - Landesinvalidenämter - Liquidation - Mini­sterkorrespondenz - Personaleinteilung - Pragmatisierungen - Rundschreiben - Sub­ventionen - Staatsbedienstetenfrage - Standesausweise - Stellenbewerbungen - Über­stunden - Verwaltungsverfahrensgesetz Rechtsgrundlagen : Die Idee zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Verwaltung geht auf eine Initiative des k.k. Ministerpräsidenten Graf Clam-Martinic im Frühjahr 1917 zurück. Am 1. Juni 1917 wurde Graf Clam-Martinic von Kaiser Karl I. beauftragt, die Vorarbeiten für einen Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge und eines Ministeriums für Volksgesundheit zu leiten ( AdR, BMfsV/Präs, ZI. 62/1917). Am 7. Oktober 1917 wurde durch zwei Allerhöchste Handschreiben die Errichtung der beiden Ministerien genehmigt (AdR, BMfsV/Volksgesundheit, Präs, ZI. 60/1917; BMfsV/Präs, ZI. 387/1917). In den Wirkungskreis des k.k. Ministeriums für soziale Fürsorge fielen folgende Agenden: Die Jugendfürsorge, die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, die Fragen der Sozialversicherung, das ge­werbliche Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz, die Arbeitsvermittlung, die Arbeitslo­senfürsorge und der Auswandererschutz sowie das Wohnungswesen (AdR, BMfsV/ Präs, ZI. 580/1917; Kundmachung des Ministeriums vom 27. Dezember 1917 betref­fend die Errichtung des Ministeriums für soziale Fürsorge, RGBl. Nr. 504/1917). Mit dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie war zwangsläufig auch eine Änderung bei den obersten staatlichen Behörden verbunden. Im § 13 des Beschlus­ses der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt (StGBl. Nr. 1/1918) wurde die Errichtung eines Staatsamtes für soziale Fürsorge angeordnet, der Wir­kungsbereich dieser Behörde entsprach der Vorgängerinstitution. Art. 9, 6 des Gesetzes vom 14.März 1919überdieStaatsregierung(StGBl.Nr. 180/1919) normierte die Gründung des Staatsamtes für soziale Verwaltung. Die Agenden der neu geschaf­121

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