Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 02: Andrea Hackel: Unterricht/Wissenschaft/Kunst - Kurator der wissenschaftlichen Hochschulen in Wien

Archiv der Republik Bestandsgruppe 02 02R100/1 Kurator der wissenschaftlichen Hochschulen in Wien 1940- 1945 18 Kartons Provenienz(en): Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1940 - 1945 Bestandsschwerpunkt(e): Der Aufgabenbereich des Kurators der wissenschaftlichen Hochschulen in Wien erstreckte sich auf die Universität Wien, die Technische Hochschule Wien, die Tier­ärztliche Hochschule in Wien, die Hochschule für Bodenkultur in Wien und die Hoch­schule für Welthandel in Wien. Beendigung von Beamtenverhältnissen - Ernennung von Beamten - Gebäude- und Vermögensverwaltung - Vereidigung der Hochschulbeamten - Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen - Hochschulangelegenheiten - Hochschulpersonal - Hochschul­verwaltung - Vertretung in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten vor und außer Gericht - Verwaltung der Institute, Seminare, Kliniken und sonstiger Anstalten Rechtsgrundlagen: Aufgrund des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkge­setz) vom 14. April 1939 (RGBl. I, S. 777) wurde in der 6. Verordnung über die Über­tragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Österreich (Österrei­chische Landesregierung) vom 11. Jänner 1940 festgelegt, daß u. a. die Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck, die Technischen Hochschulen in Wien und Graz, die Tierärztliche Hochschule in Wien, die Hochschule für Bodenkultur in Wien und die Hochschule für Welthandel in Wien unmittelbar dem Reichsministerfür Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unterstellt wurden (RGBl. I, S. 60, § 7, Abs. 1). Für diese im Abs. 1 bezeichneten Anstalten wurden vom Reichsminister für Wissen­schaft, Erziehung und Volksbildung Kuratoren bestellt. Für die Universität und die Hochschulen in Wien war dies ab dem 1. Februar 1940 der Kurator der wissenschaft­lichen Hochschulen mit Amtssitz in Wien (RGBl. Nr. I, S. 60, § 7, Abs. 2). Der örtliche und sachliche Wirkungskreis der Kuratoren wurde durch den Reichsmi­nister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bestimmt (Erlaß vom 26. Jänner 1940). Die Kuratoren waren unbeschadet ihrer unmittelbaren Unterstellung unter den Reichsminister zugleich Sachbearbeiter des örtlich zuständigen Reichsstatthalters für die Angelegenheiten dieser Anstalten. 1945 wurden gemäß dem Behörden-Überleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 die Ämter der Kuratoren der wissenschaftlichen Hochschulen aufgehoben. Die Geschäfte gingen auf das Staatsamt für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultus­angelegenheiten über (StGBl. Nr. 94/1945, § 21, Abs. 1). 117

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