Politikai Kiadás 1910. március

1910-03-22

w | | n | 22.März« se. Majestät wird morgen früh nach wallsee reißen, um die Osterfeiertage imK Kreise Franz Salvators und seiner Familie zu •verbringen. Die Rückkehr des Monarchen durfte Ostermontag abend erfolgen* Athen, 22.Marz. Aus Larissa wird gemeldet: Gestern fanden in Thessalien mehrere Vers am Lungen statt, die ohne Zwischenfall verliefen. Bei Fharsalus wurden einige Heuschober in Brand gesteckt« Die Garnisonen werien verstärkt. Rhallys ersuchte den Präsidenten der Kammer, den Deputier­ten Karaiskai, der der Führrer der Bewegung zu sie in. scheint ,scf ort nach Athen zu berufen. Die Parteiführer billigte*, die Säuberung der Armoe mit gewissen Garantien. Es scheint auch, dass sie mit der Änderung des Wahlge­setzes für die Wahlen in die Nattohalversamlung einverstanden sind. Konstantinopel , 22.März. Das Amtsblatt veröffentlicht über d?n Besuch des bulgaria.chen'KÖnigsptares ein Commüniq[UÓe,das besagt, König Ferdinand sei gekommen, um dem Suiten seine aufrichtige Freundschaft zu bezeugen. Dem Tanin zufolge werden der türkische und bulgarische Minister des J^Ussem über den Besuch des Königs Ferdinand ein Commünlquóö an die Presse vereinbam. Heute wird König Ferdinand denJ|ronfolgor besuchen und bei den übrigen. Prinzen seine Karte abgeben. Der König wird heute auch dieMinistar, das diplomatische Corps sowie die Pr^ldSigfcen der iCämmer und des-Senats empfangen. Königin Eleonore wird den.'Hareisi des Suitans besuchen.und die Damen des dlplomatisehen Corps kamndk&ss: empfangen. }ß$ London, 22,-März. Die Resolutionen, die Ministerpräsident Asquith nach Ostern im Unterhaus einbringen wird, haben folgenden Wortlaut: 1. Es ist rätlich, dass das Oberhaus "^uroh ein Gesetz für unfähig erklärt werde, das Budget abzulehnen, oder mit Zusätzen zu ersehen. Doch -darf eine solche Bafcchränkung der Rechte des Cfoerhauses nicht zu einem Vorwand dafür genommen werden, um auch die bestehenden Rechte odär Privilegien dest^Öhter­hauaies zu vermindern oder zu beschränken.. 2. Es ist rätlich, dass die Befugnisse des Oberhauses bezüglich anderer .vor­lagen so beschränkt werden, dass jede Vorlage auch ohne Zustimmung dér Lords || Cfesetz wird, die in drei aufeinander folgenden Sessionen vom Unterhaus ange­nommen und dem Oberhaus wenigstens einen Monat vor dem Se3sions3Chluss zuge^­sandt worden ist, und zwar unter der Voraussetzung, dass sie die königliche Sanktion erhalten hat und dass zwischen dem Te.ge ihrer ersten Einbringung Im Unterheus und dem Tage ihrer dritten Annahme in diesem Hause wenigstens zwei Jahre verstrichen sind. 3. Ss ist rätlich, die Dauer eines Parlaments auf 5 Jahre zu beschränken. L o n d o n , 22.März« Ein über das Somaliland veröffentlichtes Blau­bich beseht, dass sich die Regierung entsdiilosoen hat, das Innere zu räumen und fortan nur Berber a und möglicherweise zwei andere Punkte an der Küste besetzt zu halten, um'Englands Anspruch a.uf das Land zu behaupten. Die be­freundeten Stämme sind bewaffnet worden, da^mit sie in den Stand gesetzt wer­den,sich selbst gegen den Mullah zu verteidigen«,

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