Theologia - Hittudományi Folyóirat 8. (1941)
Szabó Elek: Diákélet a XIV. századi ferences törvényhozásban
192 INHALTSANGABE — RÉSUMÉ nahm man nach freiem Ermessen auf. Für ihre Verpflegkosten durften in Paris zwölf Pfund eingehoben werden. Obwohl die Summe ziemlich hoch gemessen war, [denn ein Pfennig (in einem Pfund waren 240 Pfennige) reichte für einen Tag zur Verköstigung aus], war der Andrang doch so groß, daß er durch Verordnungen eingeschränkt, zeitweise ganz eingestellt werden mußte. Die Studentes de debito bekamen von ihrer Mutterprovinz außer Kleider und Bücher nichts. Letztere schuf man aus verschiedenen Leihbibliotheken um den festgesetzten Mietpreis an. Die Bücherkosten berechnete das Generalkapitel von Montpellier mit dreißig Gulden. ln der Lebensordnung der Schüler legte man das Hauptgewicht auf den regelmäßigen Besuch der actus scholastici, der täglichen Schulübungen. Sie fanden an jedem dies legibilis, mit Ausnahme der reichlich gemessenen Ferientage statt. Privilegien betreffend den Chorbesuch und die Übungen des gemeinsamen Lebens zielten auf einen störungsfreien Verlauf des Unterrichtes ab. Wenn des Studenten Benehmen oder Studieneifer bemängelt wurde, konnte er entlassen werden. Die Vorgesetzten waren bestrebt sie in strenger Zucht zu halten. Man hat ihnen in der allgemeinen Disziplin sowie in allen Unterhaltungen scharfe grenzen gezogen. Besonders scharf ist man den sogenannten Studentenfesten entgegengetreten, die auch im Ordensbereich in derbe Streiche ausarteten. Anfangs trugen sie ganz kirchlichen und kindlichen Charakter. Später aber trat man ihnen entgegen, da sie von Studenten betrieben wurden, die über das harmlose Kindesalter schon längst hinaus waren. Die Klagen auf mangelhafte Verpflegung lassen auf zeitweilige Mißstände schließen. Im allgemeinen sorgten die Statuten in entsprechender Weise auch für die laufenden täglichen Bedürfnisse der in der Fremde weilenden Schüler. Man bediente sich dabei der Vermittlung internationaler Bankhäuser. Nach drei-vier Jahren Hochschulaufenthalt bekamen die Schüler ihre Abgangszeugnisse, die offizielle Befähigung zum Lehramte.