Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)

4. Die kirchliche Gesetzgebung für die Krankenhausseelsorge - 4a) Im Codex Iuris Canonici (CIC)

4. Die kirchliche Gesetzgebung für die Krankenhausseelsorge 4a) Im Codex Iuris Canonici (CIC) Während im CIC/1917 kein eigener Abschnitt über die ver­schiedenen Arten von nichtpfarrlichen Seelsorgern untergebracht war und sich einschlägige Bestimmungen nur verstreut fanden, handelt das geltende Recht nunmehr allgemein von Priestern... und Seelsorge von Personengruppen, die aufgrund ihrer besonde­ren Situation oder wegen eigentümlicher Umstände von der ge­wöhnlichen Pfarrseelsorge nicht erfaßt werden können, oder für deren Betreuung auch auf Seiten des Seelsorgers besondere Quali­täten erwartet werden."295 Das neue Verfassungsrecht der Lateinischen Kirche befaßt sich als gesamtkirchliches Recht im Artikel „über die Seelsorger für besonde­re Gemeinschaften"296 in den canones 564 bis 572 auch mit der Seel­sorge in Anstalten; sowohl die rechtlichen Bedingungen der Seelsor­ger im gesamtkirchlichen Recht wie auch der Begriff der Anstalt sind hier zu betrachten. Der Anstaltsbegriff bietet zunächst einen einschränkenden Rahmen, da „kategóriáié Seelsorge" als seelsorgerliches Tun „an einer besonderen, nicht oder nicht allein durch den Bezug (Wohnsitz, Aufenthalt) zu einem umschriebenen Territorium bestimmten Perso­nengruppe"297 beschreibt. Diese Personengruppe kann über längere Zeit „aufgrund rechtlicher" (sprich Strafgefangene) „oder tatsächli­cher Umstände" (sprich Krankenhausinsassen) oder aufgrund „be­sonderer Dienstpflichten" eine Anstalt nicht verlassen und können „so an der allgemeinen Seelsorge" nicht teilhaben. „Anstaltsseelsorge ist die geistliche Betreuung der in diesen An­stalten lebenden und arbeitenden Personen" und wird mit der got­295 Paarhammer, Begriff des „cappellanus”, 564/1/2. 296 Pree, H. Kirchenrektor und Seelsorger für bes. Gemeinschaften, S. 435. 297 Vgl. Hierold, A.E., Anstaltsseelsorge, S. 443. 65

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