Fila Béla - Erdő Péter (szerk.): Teológus az Egyházben. Emlékkönyv Gál Ferenc 80. születésnapja alkalmából - Studia Theologica Budapestinensia 12. (1995)

Erzbischof Josef Stimpfle: "Veritatis Splendor". - "Fel sin der Brandung"

Absichten haben, dann mögen sie jeweils gerade gegenteilige Akte set­zen, es sind doch beide Menschen sittlich gut«. Die Enzyklika charak­terisiert diese Auffassung folgendermaßen: „Die im eigentlichen Sinn sittliche Qualifizierung der Person hängt allein von der Grundoption ab; welche Einzelhandlungen oder konkrete Verhaltensweisen man wählt, ist für deren Ausformung ganz oder teilweise belanglos" (VS 65). Todsünde sei daher nur die in einer Grundentscheidung vollzoge­ne Abweisung Gottes, dagegen könne jeder äußere Akt als solcher kei­ne Todsünde sein (vgl. VS 69). Der Papst setzt im Gegensatz zu solchen Theorien das richtige »Und« zwischen der Grundentscheidung und der konkreten Einzelwahl auf einem bestimmten Gebiet. Die beiden durchdringen sich zuinnerst. Die Grundentscheidung (beim Christen der Glaube) trägt im tiefsten die äußere Handlung. Diese ist Zeichen, konkreter Ausdruck der Grundentscheidung. Zwischen beiden muß Harmonie herrschen. Eine böse Tat kann nicht Ausdruck einer guten Grundentscheidung sein. Es kann nicht jemand sich innerlich auf das sittlich Gute schlechthin ori­entieren und zugleich eine grobe Lieblosigkeit gegen den Nächsten be­gehen. Wichtig ist die richtige Grundentscheidung für das Gute, für Gott, aber wichtig ist auch — und zwar auch für die Grundentschei­dung selbst — die konkrete Tat auf einem bestimmte sittlichen Gebiet. Die Enzyklika legt dies folgendermaßen dar: „Durch die Grundent­scheidung ist der Mensch befähigt, dem göttlichen Ruf folgend sein Leben auf sein Ziel auszurichten und dies mit Hilfe der Gnade anzu­streben. Aber tatsächlich ausgeübt wird diese Befähigung jeweils in der konkreten Wahl bestimmter Handlungen, durch die der Mensch sich aus freiem Entschluß nach dem Willen, der Weisheit und dem Ge­setz Gottes richtet. Es muß deshalb festgehalten werden, daß sich die sogenannte Grundoption — insoweit sie sich von einer bloß generellen, be­züglich der konkret engagierten Festlegung der Freiheit noch unbestimmten Intention unterscheidet — immer durch bewußte und freie Wahlakte verwirk­licht. Eben deshalb wird die Grundoption genau dann widerrufen, wenn der Mensch in sittlich schwerwiegender Materie seine Freiheit durch bewußte, in entgegengesetzte Richtung weisende Wahlakte engagiert" (VS 67). Man kann es vielleicht einfach so ausdrücken: Man kann nicht ein gu­ter Baum sein wollen und zugleich sehr schlechte Früchte tragen. 59

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