Fila Béla - Erdő Péter (szerk.): Teológus az Egyházben. Emlékkönyv Gál Ferenc 80. születésnapja alkalmából - Studia Theologica Budapestinensia 12. (1995)

Kardinal Franz König: Kirche und Demokratie

und Grundsätzen, die nicht erst durch Mehrheitsbeschlüsse gefunden werden. „Eine Demokratie", so wörtlich, „ohne Werte verwandelt sich wie die Geschichte beweist, leicht in einen öffentlichen oder hinterhäl­tigen Totalitarismus": Aus diesem Grunde macht Papst Johannes Paul II. aufmerksam auf die Gefahr des Fanatismus oder Fundamentalis­mus „derer, die glauben, im Namen einer angeblichen Wissenschaft oder religiösen Ideologie den anderen Menschen ihre Auffassung auf­zwingen zu können, von dem was wahr und gut ist" (nr. 46). Daher wird der Christ „im Dialog mit anderen Menschen jedem Beitrag an Wahrheit und Werten Achtung zollen, soweit er ihnen in der Lebens­geschichte und in der Kultur der einzelnen und der Nationen begeg­net. Er wird aber nicht darauf verzichten, all das zu vertreten, was ihn sein Glaube und der rechte Gebrauch der Vernunft gelehrt haben" (nr. 46). Es sind nicht zuletzt die geschichtlichen Erfahrungen der jüngsten Zeit, die das Interesse der Kirche an demokratischen Staatsauffassun­gen verdeutlichen. „Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Totalitarismus", so der Papst, „und verschiedener anderer totalitären Regime, einer sogenannten „Nationalen Sicherheit" erleben wir heute — wenn auch nicht unbestritten, ein überwiegen demokratischer Vor­stellungen; besonders auch deswegen, weil sie verbunden sind mit einem lebendigen Bewußtsein und einer Sorge für die Menschenrech­te". Besonders wichtig scheint mir der Hinweis zu sein auf jene Völker, „die innere Ordnung jetzt neu gestalten", daß sie durch eine ausdrück­liche Anerkennung solcher Rechte der Demokratie eine glaubwürdige und solide Grundlage geben. Solche Gedanken finden sich bereits in „Redemptor hominis", nr. 17. Ich zitiere: „Die Beschränkung der Reli­gionsfreiheit und deren Verletzung stehen im Gegesatz zur Würde des Menschen und zu seinen objektiven Rechten. ... Zweifellos stehen wir hier vor einer tiefgreifenden Ungerechtigkeit gegenüber allem, was den Menschen in seiner Tiefe betrifft, was wesentlich menschlich ist. Denn sogar das Phänomen der Ungläubigkeit, der Religionslosigkeit und des Atheismus versteht man als menschliches Phänomen — nur in bezug Phänomen der Religion und des Glaubens. Es ist deshalb schwierig, auch schon vom rein menschlichen Gesichtspunkt her, eine Position hinzunehmen, nach der nur der Atheismus das Bürgerrecht im öffentlichen und sozialen Leben besitzt; die gläubigen Menschen 32

Next

/
Thumbnails
Contents