Christian Kuhn: Die theologische Begründung des Kirchenrechts - Studia Theologica Budapestinensia 2. (1991)

VORWORT

VORWORT „Nichts ist so bezeichnend für den Wandel der geistigen Situation der Gegenwart wie die heute wieder mit großer Energie gestellte Frage nach der theologischen Begründung des Rechts", sagt H. SCHREY schon im Jahre 1954. In der Tat ist die Frage nach einer theologischen Begründung des Rechts und des Kirchenrechts im besonderen heute eine vielfach diskutierte. Auch die Neufassung des Kodex und insbe­sondere die Vorbereitungsarbeiten dazu haben dieser Frage wesentlich Auftrieb verliehen. Ist aber das Kirchenrecht nur eine Erscheinungsform des Rechts im all­gemeinen oder ist es ein Recht sui generis? Diese Frage schon führt mitten hinein in die Themenstellung der vorliegenden Arbeit. Die Ar­beit fragt nach dem Ansatz für eine theologische Begründung des Kir­chenrechts, wie sie von der Münchner Schule vorgenommen wird, und unternimmt eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Ent­wurf. Mit dem Ansatz der Münchner Schule verbunden sind die Namen E. CORECCO, A.M. RUOCO VARELA, W. AYMANS, R. SOBANSKI, auf deren Arbeiten im Verlauf dieser Arbeit ausführlich einzugehen sein wird. Mehr oder minder stark beziehen sich diese Autoren auch auf den ehemaligen Münchner Ordinarius für Kirchenrecht, K. MÖRS­DORF, dessen Option, das Kirchenrecht rein theologisch zu begrün­den, als richtungweisend gilt. Die Diskussion um diesen Ansatz führt nicht nur in die Fragen des Kirchenrechts im besonderen, sondern auch und vor allem in die Grundfragen der Theologie und der Rechtsphilosophie überhaupt. Es werden auch die Einflüsse, die katholischerseits (G. SÖHNGEN u.a.) sowie evangelischerseits (K. BARTH, E. WOLF, H. DOMBOIS u.a.) auf die Position der Münchner Schule festzustellen sind, aufzuweisen sein. Insofern erweist sich die Themenstellung dieser Arbeit als eine über­aus interessante Aufgabe. 5

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