Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)
ANHANG
dafür, daß angesichts der angespannten Haushaltslage in Bund und Ländern Sparmaßnahmen unerläßlich sind. Das darf aber nicht dazu führen, daß sozial Schwache, wie die Gefangenen und ihre Familien, in erster Linie davon betroffen werden. Das würde bedeuten, daß die Reform des Strafvollzuges blockiert wird und eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung der Gefangenen auch künftig weitgehend in Frage gestellt bleibt. Das Kommissariat der deutschen Bischöfe appelliert an die Verantwortlichen in den Bundesländern, die ohnehin bescheidenen Möglichkeiten des Strafvollzugsgesetzes voll auszuschöpfen und nicht durch Sparmaßnahmen am falschen Ort die Entfaltung des Strafvollzuges zu behindern. Es wird vor allem darauf ankommen, qualifizierte Fachleute in ausreichender Zahl für den Strafvollzug zu gewinnen, ausreichende finanzielle Mittel für dringend notwendige Baumaßnahmen bereitzustellen und für geeignete Arbeitsmöglichkeiten der Gefangenen zu sorgen. Das jetzt verabschiedete Gesetz darf nicht zu der Vorstellung führen, als ob die Reform des Strafvollzuges bereits abgeschlossen sei. Es muß weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus müssen die im Gesetz festgelegten Grundsätze in der Praxis verwirklicht und in den Bundesländern dafür die Voraussetzungen geschaffen werden. 205