Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

ANHANG

2. CHARTA FÜR GEFÄNGNISSEELSORGER Vorwort Die Internationale Kommission des Landesvorsitzenden der katholischen Gefängnispfarrer, mit offiziellen Vertretungen von 16 Ländern, versammelt in Straßburg vom 12. - 16. September 1983, hat folgendes Thema überlegt: Der Priester im Gefängnis - heute und morgen". Bei der Eröffnungssitzung erklärte der Präsident: "Wir haben uns die waghalsige Aufgabe gegeben, eine Charta für Gefängnisseelsorge zu erstellen". Er meinte, es sei nötig, aufgrund der ungeheuren pastoralen Erfahrung der Anwesenden allen Gefängnissseelsorgern eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zu geben und es würde allen, die für das Apostolat im Gefängnis arbeiten, eine klare Wegweisung und Hoffnung für die Zukunft aufzeigen. "Die waghalsige Aufgabe ist nun vollendet und mit Freude bieten wir Ihnen die Charta für Gefängnisseelsorge an, Ihnen unseren Brüdern und allen, die mit uns das Privileg des Besuchens Jesu im Strafvollzug teilen". 1 Juristische Grundlage ist: Die "allgemeine Erklärung der Menschenrechte" vom 10. Dezember 1948. Artikel 18: "Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit. Dieses Recht beinhaltet sowohl die Freiheit, die Religion zu wechseln als auch die Freiheit, seine religiöse 193

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