Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

VORWORT

VORWORT Die Internationale Komission der Landesvorsitzenden der katholischen Gefängnisseelsorger hat bei ihrer Versammlung in Strassburg im Jahre 1983 eine Charta für Gefängnisseelsorger erarbeitet, in der sie die vomehmliche Aufgabe der Kirche moniert, die darin besteht, sich um die Menschen, die in Haft sind, zu kümmern. Darin beruft sich - neben dem Zeugnis der Schrift und der kirchlichen Tradition - auch auf die Aussagen des kirchlichen Lehramtes, in denen die Aufgabe der Kirche, Gottes unendliche Liebe und Güte zu allen Menschen, insbesondere auch denen in Not und Schuld, zu bringen, betont wird: Die dogmatische Konstitution "Lumen Gentium" des 2. Vatikanischen Konzils ebenso wie die pastorale Konstitution "Gaudium et Spes", aber auch die päpstlichen Enzykliken "Redemptor Hominis" (1978) und "Dives in Misericordia" (1980). Welche Stellung aber nimmt der Seelsorger ein, der innerhalb eines Strafvollzugssystems diesen genuinen Auftrag der Kirche wahrzuneh­men hat? Der Frage nach der rechtlichen Stellung des Gefängnisseelsorgers ist die vorliegende Arbeit gewidmet. Der Autor, der selbst seit mehr als 15 Jahren hauptamtlich als Priester in einem Gefangenenhaus in Wien arbeitet, möchte an dieser Stelle der PÁZMÁNY PÉTER R.K. HITTUDOMÁNYI AKADÉMIA in Budapest und ihrem Dekan, Herrn Professor Dr. Pál BOLBERITZ, sehr herzlich für die Bereitschaft danken, eine Arbeit zu diesem Thema als Dissertationsarbeit anzunehmen. Besonderer Dank gilt auch Herrn Professor Dr. Péter ERDŐ für die interessante Themenstellung und seine hilfreiche Begleitung während der Arbeit. 9

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