Folia Theologica 22. (2011)

Kuminetz Géza: Rechtliche, religonsphilosophische und psychologische Gesichtspunkte der Busse

RECHTLICHE, RELIGIONSPHILOSOPHISCHE ... 85 Lossprechung ist, und da darf und kann sich die Seelenkunde nicht einmischen, die anderen Akte des Pönitenten (Gewissenserforschung, Ernennung beziehungsweise Ernennenkönnen sowie Bekenntnis der begangenen Sünden, Akt der Busse, Genugtuung und Bekehrung) haben jedoch ihre psychologischen Gesetzmässigkeiten. Im Akt der Reue und Sündenvergebung spielen auf paradoxe Weise nicht die Sünden die Hauptrolle, sondern der uns liebender Gott, und in unseren Tagen ist es vielleicht das beste Modell, diese natürliche und übernatürliche Tugend und Sakrament richtig zu gekennzeich- nen, dass wir uns nämlich in diesem Sakrament mit dem uns kennen­den und trotzdem liebenden, das heisst uns aufrichten wollenden Gott treffen. Zur gleichen Zeit keimen wir unsere Sünden und ihre Beweggründe in unterschiedlicher Tiefe, beziehungsweise wir möcht­en sie auf solche Weise kennenlernen, anerkennen und bereuen, das heisst die Verantwortung für sie übernehmen. Dazu leistet die Seelenkunde Hilfe, damit unsere Selbst- und Gotteserkenntnis immer vollkommener werden kann, denn in der Beziehung mit Gott ist unser ganzes Ich zu finden: unsere Hemmungen, Bedrängnisse, unsere be­wussten und unbewussten Ängste, unsere Sehnsüchte usw. Diese helfende Hand der Seelenkunde wird von der Katholischen Kirche mit aller Bereitwilligkeit ergreift. Die Psychologie modelliert die Beichte - und das tut sie richtig -, als eine persönliche Verantwortungsübernahme für unsere Gedanken, Sehnsüchte und Taten.27 Das wird durch die persönliche Reife das Gott dem Beichtenden „Verzeihung und Frieden". Man nennt es Sakra­ment der Versöhnung, denn es schenkt dem Sünder die versöhnende Liebe Gottes. Vgl. Kathechismus der Katholischen Kirche, nn. 1423-1424. 27 Und die Übernahme der Verantwortung erweist sich in der Bekehrung, Reue und im Verlangen nach der Genugtuung. Hier ist der erste Schritt die Einsicht, die Einsicht dessen, das die begangene Tat eine rechtswidrige Tat war, das heisst sie bedeutet die Erfahrung der Schuldigkeit. Diese Erfah­rung kann nicht nur zu Bekehrung, das heisst zur Ablehnung der began­genen Sünde, sondern auch zur Verzweiflung beziehungsweise zum Zynis­mus führen. Der zweite Schritt ist nicht nur das Bekenntnis der Sünde sondern auch ihre Ablehnung. Wer zu dieser Station kommt, sagt nicht nur, dass seine Tat falsch war, sondern er bekennt auch, dass er jene Tat nie hät­te begehen dürfen, es wäre am besten gewesen, wenn sie nie geschehen wä­re. Dieser Zustand ist der Schmerz der Seele (animi dolor). Der dritte Schritt ist das Verlangen nach der Genugtuung: wenn nämlich die Seele der Sünde Einhalt gebieten und die entstandenen Schäden wiederherstellen will. Die Sünde kann man jedoch nicht ungeschehen machen. Von diesem Gesichts-

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