Folia Theologica 22. (2011)
Kuminetz Géza: Rechtliche, religonsphilosophische und psychologische Gesichtspunkte der Busse
72 Géza KUMINETZ sagen ein Bundschliessen mit dem Bösen, während die Vergebung auch so aufgefasst werden kann, wie ein Bundschliessen mit dem Guten, das Auslösen des Schuldigen aus der Sünde, aus dem sündenhaf- ten, darum auch brandgemarkten Zustand. Das Recht scheint nur so viel zu tun, seine Tätigkeit ist jedoch unentbehrlich, weil man ohne die in rechtlichem Sinne genommene Genugtuung oder den Verzicht auf sie nicht auf dem zur vollkommenen Versöhnung führenden Weg weitergehen kann. Wenn aber jemand die durchs Recht festgelegten zwingenden beziehungweise als Zeichen der Vergebung nehmen könnenden Schritte als die Stimme seines Gewissens annimmt sowie danach handelt, macht einen grossen Schritt zur in wahrstem Sinne des Wortes genommenen Vergebung und Versöhnung. II. Philosophische Erwägungen über die Sünde und Busse Nach dem Zeugnis der Religionsphilosophie ist das Problem der Sünde,7 des Schuldgefühls und der Vergebung der Sünden in den Religionen auf universelle Weise anwesend. Und zwar so, dass die Sünde die 7 Die Sünde entsteht nach Kunó Evetovics auf folgende Weise: „Die Sünde ist eine Tat aus freiem Willen. Den Vorgang ihrer Entstehung können wir in ihre Elemente auflösend im folgenden skizzieren: Vor uns steht nach der unterschiedlichen Stufe der Erkenntnis durch unsere äusseren Sinne, Vorstellungskraft oder durch den Verstand ein sich bietender Gegenstand oder eine Handlung, die wir nicht ergreifen oder tun können, ohne das Gesetz zu verletzen. In unserer sinnlichen und sehnsuchtsvollen Fähigkeit bietet sich eine naturgemässe Geneigtheit, den gefälligen Gegenstand in Besitz zu nehmen, eine solche Handlung zu tun, bevor wir noch die in der Handlung verborgene Gutheit oder Bosheit überlegen hätten. Solange der Verstand diese Arbeit nicht verrichtet und dem Willen den richtigen Weg nicht zeigt, kann keine Sünde entstehen, weil der Wille eine blinde Gabe des Menschen ist, die Leitung bedarf. Nachdem der Verstand seinen Urteil fällt, kann sich der Wille kraft seines freien Wesens entschliessen, die rechtswidrige Angelegenheit anzunehmen oder zu verwerfen, zu tun oder wegzulassen. Durch diese Annahme des Bösen, durch die Einwilligung dazu entsteht die Sünde. Der eigentliche Bewirker der Sünde ist also der Wille, der sich zur gesetzwidrigen Tat frei entschliesst. Der Wille wird zu gesetzwidriger Tat angezogen und gereizt: durch die Versuchung zur Sünde, zu deren Herbeiführung die unterschiedlichen Sündenanlässe dienen, und diese tragen in sich die Sündengefahr. Sündengefahr, Sündenanlass und Versuchung sind also zusammenhängende Begriffe". Vgl. Evetovics, K., Katolikus erkölcstan, I. 133. Wir