Folia Theologica 22. (2011)

Kránitz Mihály: Der Pluralismus der Religionen aus dem Gesichtspunkt der Mission

44 Mihály KRÁNITZ Das Konzil wollte zuerst nur im Zusammenhang des Ökumenismus auf die Beziehung von Juden und Christen hinweisen, das zukünftige Dokumentum (Nostra aetate, 1965) ging jedoch auf Bitte der meistens von nichtchristlichen Ländern gekommenen Bischöfe neben dem Ju­dentum auch auf die anderen Religionen ein. Papst Paulus VI. errichtete im Jahre 1964 das Sekretariat für die Nichtchristen. In demselben Jahr erschien auch sein Enzyklika Eccle­siam suam über den Dialog (eingenommen auch die Nichtchristen); und auch im gleichen Jahr fuhr der Papst nach Indien und traf die Vertreter der nichtchristlichen Religionen. Diese Gesten motivierten die Arbeit des Konzils auf eine ausserordentliche Weise und tragen dazu bei, dass die Kirche ihren Blick weiter als die Grenzen der westlichen Welt wirft und die Annahme des Kontaktes mit den anderen Religionen und nicht nur mit dem Judentum übernimmt. So erweiterte sich der Gegenstand der Erklärung Nostra aetate, ein- schliessend neben dem Judentum auch die anderen Religionen, ob­wohl die Kirche die längste Zeit mit dem Judentum verbunden war. Es lohnt sich, die umgekehrte Reihenfolge des Aufrechterhaltens der Beziehungen mit den Religionen in der Konstitution Lumen gentium (16) und in der Erklärung Nostra aetate (2-4) zu beobachten. Die Konstitution Lumen gentium spricht über die unterschiedlichen Weisen, die die Mitglieder von anderen Religionen zur Kirche „bestimmen" (ordinatur): hier geht es um die Juden, dann um die Moslims und zum Schluss um diejenigen, die den unbekannten Gott in Schatten und Bildern suchen (LG 16). Die Erklärung Nostra aetate folgt eine umge­kehrte Reihenfolge: sie erwähnt zuerst im allgemeinen die menschliche Religiosität, dann „die Religionen, die sich dem Fortschritt der Kultur anschliessen": den Hinduismus, den Buddhimus und andere Religio­nen (NA 2), und zum Schluss die jüdische Religion. Die Erklärung deckt die Anschlusspunkte, die zwischen diesen Gruppen und der Kir­che sind. Bezüglich der Lehre des Konzils erheben sich zwei Fragen: die erste bezieht sich auf das persönliche Heil derjenigen, die einer anderen Religion gehören, die zweite auf die Bedeutung dieser Traditionen im Gottes Plan bezüglich der Menschheit sowie deren Rolle im eventuel­len Heil ihrer Mitglieder. Das Konzil untersuchte bei den wichtigsten Dokumenten (Konstitu­tion Lumen gentium 16-17, Erklärung Nostra aetate 2, Verordnung Ad gentes 3, 8, 11) in der Reihenfolge ihrer Veröffentlichungen die folgen­

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