Folia Theologica 19. (2008)

Puskás Attila: Die Läuterung nach dem Tod - Neue Gesichtspunkte in der Enzyklika "Spe salvi" von Papst Benedikt XVI.

DIE LÄUTERUNG NACH DEM TOD 245 rieht Gottes ist Hoffnung, sowohl weil es Gerechtigkeit wiewohl weil es Gnade ist. Wäre es bloß Gnade, die alles Irdische vergleichgültigt, würde uns Gott die Frage nach der Gerechtigkeit schuldig bleiben - die für uns entscheidende Frage an die Geschichte und an Gott selbst. Wä­re es bloße Gerechtigkeit, würde es für uns alle am Ende nur Furcht sein können. Die Menschwerdung Gottes in Christus hat beides - Ge­richt und Gnade - so ineinandergefügt, daß Gerechtigkeit hergestellt wird." (Nr. 47) Läuterung ist Gnade, weil die heilbringende Liebe Christi uns ganz läutert und heilt, sodass unsere Beschmutzung nicht auf ewig bleibt. Läuterung ist Gerechtigkeit, weü die Begegnung mit dem richtenden Christus unsere Beschmutzung ganz aufdeckt und sie in einem schmerzlichen und zugleich seligmachenden Prozess um­wandelt. Die Begegnung mit der erlösenden Liebe Christi ist zugleich Gnade und Gerechtigkeit. Die Gnade umfasst die Gerechtigkeit, und die Gerechtigkeit ist ein organischer Teil der Erfahrung von Gnade. Der Gedankengang des Papstes folgt offenkundig einem Grund­prinzip der scholastischen Theologie, dass die göttliche Barmherzigkeit und Gerechtigkeit untrennbar zusammengehören. Doch gleichzeitig deutet er dies auch neu. Normalerweise sah die scholastische Theo­logie im Auslöschen der Sündenschuld (reatus culpae) und der ewigen Strafe (poena aeterna) das Werk der göttlichen Barmherzigkeit, und in den zeitlichen, läuternden Strafen das Werk der göttlichen Gerechtig­keit. Demgegenüber deutet der Papst die Läuterung nach dem Tod nicht rein als Forderung der göttlichen Gerechtigkeit, sondern als Er­weis der göttlichen Gnade und Gerechtigkeit zusammen. Auch das ist ein neues Element in der Deutung des Papstes im Vergleich mit der Sichtweise der früheren Theologie und den früheren lehramtlichen Äußerungen, dass er die Forderung der Verwirklichung der göttlichen Gerechtigkeit nicht von Gott her als Wiederherstellung seiner Herrlich­keit begründet, sondern als das unauslöschbare Bedürfnis des Men­schen nach Gerechtigkeit und als Voraussetzung dafür, die morali­schen Entscheidungen ernst zu nehmen. Demnach genügt Gott durch das gerechte Gericht nicht nur sich selbst, sondern auch dem Men­schen, dem er dies schuldig bleiben würde, wenn es ausbliebe. Diese anthropologische Begründung will sichtlich nicht die im engeren Sinn theologische Begründung wegnehmen, aber sie kann dem Menschen die Idee der göttlichen Gerechtigkeit und seines Gerichtes näher brin­gen. Die Betonung der Notwendigkeit des gerechten Gottesgerichtes und der daraufhin ausgerichteten Läuterung nach dem Tod kann ein

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