Folia Theologica 19. (2008)

Puskás Attila: Die Läuterung nach dem Tod - Neue Gesichtspunkte in der Enzyklika "Spe salvi" von Papst Benedikt XVI.

DIE LÄUTERUNG NACH DEM TOD 239 Purgatorium in die Perspektive stellen, wie die Glieder der auf Erden pilgernden Kirche den Brüdern und Schwestern in der Läuterung helfen können. Die theologische Erklärung muss auch damit rechnen, dass die Mängel der eigenen Deutung nicht zu Zweifeln an der Glau­benswahrheit führen. So wie wir die Glaubenswahrheit der Dreifaltig­keit, der Menschwerdung, der Auferstehung, der Eucharistie und der Leib-Seele-Einheit des Menschen nicht deswegen in Frage stellen, weil wir deren Inhalt nicht genau durchschauen und ausreichend erfassen, so dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir uns im Zusammenhang mit der Läuterung nach dem Tod in einer ähnlichen Lage finden. Die theologische Deutung muss bescheiden sein und wissen, dass sie auch in diesem Themenbereich oft nur mit Analogien arbeitet und Hypothe­sen von verschiedener Aussagekraft ausarbeiten kann. Die scholastische-neuscholastische Theologie benannte einen dreifa­chen Gegenstand der Läuterung nach dem Tod. In diesem Sinne muss die Seele im Zustand des Purgatoriums (1) die zeitlichen Sündenstra­fen für ihre Sünden leiden, d.h. muss befreit werden von der Sünden- Strafe (reatus poenae); (2) sie muss von den lässlichen Sünden geläu­tert werden; (3) und ebenso von den sündigen Neigungen bzw. den Resten der Sünde. Die Vergebung der Sünde durch Gott beinhaltet nach dem Zeugnis der Schrift nicht natürlicherweise den vollkommenen Erlass der Strafe (vgl. Adam, Mose, David). Das Tridentinum sagte im Gegenzug zur Lehre der Reformatoren, dass die Rechtfertigung das Erlöschen der Schuldhaftigkeit (reatus culpae) und die Aufhebung der ewigen Stra­fen (poenae aetemae) immer mit sich bringe, die vollkommene Aufhe­bung der (zeitlichen) Sündenstrafen aber nicht unbedingt (DH 1712; 1689). Jener gerechtfertigte Mensch, der nicht aktiv die Ungerechtig­keit, die er mit seiner Sünde verursacht hat, wieder gut macht, indem er freiwillig Gott und seinen Mitmenschen gegenüber Taten der Sühne ableistet (satisfactio), der muss eine entsprechende Last der Strafe er­leiden, entweder in diesem Leben in der Form von verschiedenen von Gott erlaubten Plagen (vgl. DH 1693) oder in der Form von Läuterung nach dem Tod (satispassio). Genugtuung, die sich der gerechtfertigte Mensch freiwillig auferlegt, oder das Ertragen von Leiden, die der Läuterung dienen, sind aufgrund der Gnadeneinheit mit Jesus Chris­tus wertvoll, der durch sein stellvertretendes Leiden und seinen Tod vollkommene Genugtuung geleistet hat für die Sünden der ganzen Menschheit. „Das gerechte und barmherzige Gericht Gottes erlegt

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