Folia Theologica 19. (2008)

Puskás Attila: Die Läuterung nach dem Tod - Neue Gesichtspunkte in der Enzyklika "Spe salvi" von Papst Benedikt XVI.

236 PUSKÁS, Attila stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können." (KKK 1030). Er beruft sich in erster Linie auf 2 Makk 12,46 und auf die alte Praxis des fürbittenden Gebetes der Kirche für die Verstorbenen (KKK 1032). Das Kapitel über die „ab­schließende Läuterung" entfaltet die Lehre des Purgatoriums so, dass es die Ausdrücke „zeitlich" oder „läuternde Strafen" überhaupt nicht verwendet. Später allerdings, wo der Katechismus noch einmal vom Purgatorium spricht im Zusammenhang mit der Abhandlung über den Ablass, beschreibt und begründet er mit dem Deutungsmodell der zweifachen Strafwürdigkeiten für ewige und zeitliche Strafe die Not­wendigkeit der Läuterung nach dem Tod. Es ist allerdings auch wahr, dass er die aus der scholastischen Theologie übernommenen Begriffe „ewige und zeitliche Sündenstrafen" sogleich neu interpretiert, wenn er formuliert: „Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt." (KKK 1472) Der Katechismus der Katholischen Kirche gibt hier auch genauer an, wovon der Mensch vor oder nach dem Tod geläutert werden muss, damit er die für die endgültige und seligmachende Gemeinschaft mit Gott nötige Heiligkeit erlange. Er sieht den Gegenstand der Läuterung in der ungeordneten Anhänglichkeit an die Geschöpflichkeit, die jede Sünde, auch die kleinste mit sich bringt. Es scheint so, als ob der Text für die Reinigung vor dem Tod zwei Grund weisen unterscheidet. Die eine eher passive Weise kann sich im geduldigen Ertragen ver­schiedener Leiden und Prüfungen verwirklichen, sowie in der tapfer­en Annahme des Todes. Die aktive Weise der irdischen Läuterung ist die Ausübung der Werke der Barmherzigkeit, das Gebet und die frei­willige Sühne, durch die wir „den alten Menschen" abgelegen und „den neuen Menschen" anziehen. Schließlich müssen noch die lehramtlichen Texte erwähnt werden, die vom Ablass sprechen, den man zugunsten der Seelen im Fegefeuer erlangen kann. Diese Dokumente lehren, dass zur Linderung der zeit­lichen Strafen im Jenseits bzw. zu deren vollständigem Erlass (plenaria remissio) der vom Papst erlaubte Ablass in der Weise des fürbittenden Gebetes (per modum suffragii) angewendet werden kann. (DH 1398, 1405-1407; 1447-1449). Die Lehre über den teilweisen oder vollständi­gen Ablass für die Verstorbenen in der Weise des fürbittenden Gebetes

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