Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

DIE TEILNAHME DES KATHOLISCHEN MENSCHEN 183 zu betrachten. Bei ihrer Behandlung verlangt der Glaube nur das Gel­tendmachen des moralischen Gesetzes. 12. In Anbetracht weder der Philosophie noch des Glaubens kann das Prinzip anerkannt werden, dass die Interessen der Politik und des öffentlichen Lebens über alles, sogar über die Interessen des Glaubens zu setzen sind. 13. Noch grösser und gefährlicher ist der Irrtum, der Gott aus dem öffentlichen Leben verbannt, und in seinen Platz will er ausschliesslich die Hoheit des Volkes oder des Staates zu setzen. 14. Die Politik darf in unserem Herzen die Liebe und Gerechtigkeit nicht ertöten, im Gegenteil, sie müssen uns beim Verwalten mit dem Allgemeingut leiten. Deshalb muss sich nicht die Macht oder die Machthaberei sondern das moralische Gesetz in der Politik durchsetzen. 15. Die Politik verliert mit dem Anschluss dem Glauben nichts, son­dern gewinnt sie sogar, denn dadurch werden die Hüter des öffentli­chen Lebens nicht mehr die menschlichen Faktoren, die betrogen wer­den können, sondern der alles sehende Gott. 16. Die Ziele des politischen Lebens können mit den des Glaubens nicht in Widerspruch stehen, sie dürfen sie nicht einmal hindern. Der Staat pflegt das Seelenheil der Bürger doch nicht - das ist die Sache der Kirche -, aber er darf sie davon auch nicht entfernen. 17. Es ist ein unerträglicher Irrtum, den Menschen in zwei, von­einander unabhängige und durch fremde Prinzipien regierte Personen, in Bürger und Gläubige zu zerlegen. 18. Davon können wir uns nur retten, dass wir die staatsbürgerliche Gerechtigkeit, die iustitia legalis als eine richtige Tugend betrachten, deren Aufgabe ist es, all unsere Taten in den Dienst des Allgemeingu­tes zu stellen. 19. Die grössten Verderber des Allgemeingutes und des Privatle­bens sind die ungerechten Verträge und Forderungen der Staaten, die sie zueinander oder zu ihren Bürgern zwingen.

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