Folia Theologica 18. (2007)
Markus Müller: Die Berufung im kanonischen Prozessrecht
DIE BERUFUNG IM KANONISCHEN PROZESSRECHT 161 nicht anwendbar wäre. Das Rahmenrecht für das ordentliche Streitverfahren gilt gemäß c. 1691 CIC weiter. Da als Bezug des Art. 287 DC entgegen der Zitationsweise in entsprechenden Fällen der gesamte c. 1636 CIC angegeben, dann aber nur c. 1636 § 1 CIC angeführt ist, vermute ich, dass c. 1636 § 2 CIC schlichtweg beim Erstellen der neuen EPO vergessen wurde. Ist Berufung vom Bandverteidiger oder Kirchenanwalt eingelegt, so kann der entsprechende Amtsträger am Berufungsgericht die Berufung zurücknehmen. Vor dem Zeitpunkt, in dem die Berufung zugelassen worden ist, kommt dies dem Amtsträger der Vorinstanz zu41. 6. Die Existenz von nur zwei Parteien Die Verfahrensvorschriften bei Parteienmehrheit auf einer Streitseite (vgl. c. 1637 § 2 CIC) sind im Ehenichtigkeitsprozess nicht einschlägig, weil es gemäß c. 1674, 1° CIC bzw. Art. 92, 1° DC stets allein zwei Parteien gibt. In den Vorschriften über die Anschlussberufung ist die Wortwahl den Besonderheiten des Ehenichtigkeitsprozesses angepasst worden: Statt „pars adversa" (c. 1637 § 3 CIC) heißt es „altera pars" (Art. 288 § 2 DC). Es handelt sich eben nicht um eine Gegenpartei42. 7. Die Anwendbarkeit bestimmter Normen des ordentlichen Streitverfahrens Ansonsten sind die Normen der cc. 1628-1636 § 1 und 1637 §§ 1, 3, 4 CIC des ordentlichen Streitverfahrens für die Berufung in die neue EPO wörtlich übernommen (vgl. Art. 279-288 DC), weshalb sie auch im Ehenichtigkeitsprozess anzuwenden sind. 8. Der Devolutiveffekt der Berufung Die Vorschrift des c. 1629 § 1, 3° CIC bzw. Art. 280 § 1, 3° DC ist allerdings gemäß Art. 280 § 2 DC obsolet, da Ehenichtigkeitsurteile als Entscheidungen in Personenstandssachen nach c. 1643 CIC bzw. Art. 289 § 1 DC niemals in Rechtskraft erwachsen. Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit eines Personenstandsurteils lassen 41 Vgl. ebd. 42 Vgl. GROCHOLEWSK1, Z., Quisnam est pars conventa in causis nullitatis matrimonii?, in: PerRMCL 79 (1990) 373-376.