Folia Theologica 16. (2005)
Philipp Ernst Gudenus: Klerikerzölibat im Wiederstreit
KLERIKERZOLIBAT IM WIDERSTREIT 59 immer wieder der Hinweis auf die apostolische Praxis, zu der man wieder zurückkehren müsse. Wäre im vierten Jahrhundert der Klerikerzölibat neu eingeführt worden, dann wären die Kanones ganz anders formuliert worden und wären auf starken Widerstand gestoßen. Alles deutet darauf hin, daß die Zölibatskanones der Konzilien altes Gewohnheitsrecht schriftlich niederlegen. b) Zeugexa des Zölibats im Osten Auch die Kirchenväter und Kirchenschriftsteller der Gesamtkirche wiederholen das Gebot der Enthaltsamkeit der Kleriker. Bedeutsam sind besonders die Schriften der östlichen Kirchenväter, die bezeugen, daß diese Praxis auch im Orient von den Klerikern eingefordert wurde. Stellvertretend für alle soll nur das Zeugnis des Bischofs Epiphanius von Salamis auf Zypern (315-403) angeführt werden. Wie der Bischof in seiner „Darstellung des Glaubens" anführt12, läßt die Kirche zum Bischofs- oder Priesteramt sowie zum Diakonat nur diejenigen zu, die auf ihre Ehefrau in Enthaltsamkeit verzichten oder die Witwer geworden sind. So wenigstens, fährt er fort, handelt man dort, wo die Vorschriften der Kirche exakt eingehalten worden sind. Man könne dennoch feststellen, dass an verschiedenen Orten Priester, Diakone und Subdiakone weier- hin Kinder zeugen. Das geschehe aber nicht in Übereinstimmung mit der Norm, sondern sei eine Folge der menschlichen Schwäche, die immer dem Leichteren folge13. Ein anderer wichtiger Zeuge ist der Hl.Hieronymus14, der in seiner Schrift „Adversus Vigilantium" (406) gegen einige südgallische Priester, die den Zölibat mißachten, das positive Beispiel der Kirchen des Ostens, Ägyptens und des Apostolischen Stuhls anführt, deren Priester enthaltsam - und wenn verheiratet, im Verzicht auf den Eheverkehr - leben15. Aus diesen Zeugnissen wie auch aus denen anderer, östlicher Kirchenväter wird deutlich, daß auch die Kleriker des christlichen Orients damals noch enthaltsam lebten. 12 Vgl. STICKLER, 43. 13 Patrologia Graeca 42. 823 ff. 14 STICKLER op. cit.. 44. 15 Patrologia Latina 23, 340-341: Aut virgines, aut continentes, aut si uxores habuerint, mariti esse desistunt.