Folia Theologica 15. (2004)
Hans Mendl: Ethikunterricht in Deutschland
ETHIKUNTERRICHT IN DEUTSCHLAND 93 aussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann" wurde schon zu häufig als Argument für die Meinungsherrschaft der Kirchen verwendet, meint aber etwas anderes: Jeder einzelne Bürger mit seiner moralischen Kraft und alle gesellschaftlichen Einrichtungen sind aufgerufen, an der Mitgestaltung und ethischen Humanisierung von Staat und Gesellschaft mitzuwirken, weil der Staat dies von sich aus nicht kann und darf. Dies kann bei allen zu erwartenden Schwierigkeiten angesichts unterschiedlichster ethischer Positionen dennoch nur nach dem Muster eines herrschaftsfreien Diskurses (Jürgen Habermas) vonstatten gehen. Wo immer möglich, haben sich Kirchen und Theologie an diesen Prozessen zu beteiligen. Dies gilt auch für die Erarbeitung von Ethiklehrplänen und bei der Ausbildung von Ethiklehrern.54 Beiden Fächern - dem Religionsunterricht und dem Ethikunterricht - kommt die bedeutsame Aufgabe zu, die pädagogische Kultur der Schule zu prägen, menschliche Bildung anthropologisch zu vertiefen und zum ethisch reflektierten Denken und Handeln zu befähigen.55 Derzeit sind keine Indizien ersichtlich, die bezüglich der Säkularisierung unserer Gesellschaft eine Trendwende signalisieren würden. Deshalb wage ich abschließend eine Prognose bezüglich des „schleichenden Verfassungswandels"56: Die Kirchen sollten nicht strikt auf Art 7 GG, was die Ausnahmestellung des Religionsunterrichts und die Notwendigkeit einer expliziten Abmeldung von ihm betrifft, beharren, sondern Offenheit bei der Einrichtung von Wahlpflichtbereichen Religion - Ethik signalisieren. Die Präsenz von Religionsgemeinschaften an öffentlichen Schulen kann nur dann glaubwürdig und langfristig gesichert werden, wenn es gelingt, ein Wechselspiel zwischen Identitätssicherung und Verständigung in Pluralität institutionell zu verankern. Zugleich gilt es aber auch weiterhin die föderalistische Grundstruktur der Bundesrepublik Deutschland ernst zu nehmen und regional unterschiedliche Lösungen auszugestalten: Bayern ist nicht Brandenburg, Berlin ist nicht Rheinland-Pfalz und Hamburg ist nicht Thüringen. 54 Vgl. SEIFERLEIN, 204f. 55 Vgl. NIPKOW, 9-10. 56 Vgl. SEIFERLEIN, 112-119.