Folia Theologica 15. (2004)

Hans Mendl: Ethikunterricht in Deutschland

ETHIKUNTERRICHT IN DEUTSCHLAND 89 quote im Schuljahr 2000/2001 4,69 %; in der Oberstufe (10,73 %) liegt der Prozentsatz höher, in der Unterstufe (1,15%) niedriger. Al­lerdings nehmen auch nicht-katholische Schüler (0,83%) am katho­lischen Religionsunterricht teil. Die aktiven Abmeldezahlen sind auch in der Tendenz (seit 20 Jahren immer zwischen 3,85 und 5,6 %) wenig auffällig und gelegentlich von Sekundärmotiven (Ent­scheidung gegen konkrete Lehrer; Druck in der Peer-group) überla­gert. Das ist auch in der Diözese Passau so. Die Abmeldezahlen hier für das Schuljahr 2002/2003 wurden freundlicherweise vom Bi­schöflichen Schulreferat Passau zur Verfügung gestellt. Danach be­trägt die Abmeldequote an Gymnasien 3,3 %; an Realschulen 0,26 % und an Beruflichen Schulen 1,91 %. An Volksschulen haben sich insgesamt 15 (!) von 39966 Schülern und an Förderschulen zwei von 2200 Schülern abgemeldet. Zugenommen hat die Zahl der so genannten „natürlichen Ethi- ker", d.h. ungetaufte Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft an­gehören und somit automatisch zunächst den Ethikunterricht besu­chen müssen. Aber auch diese Zahlen sind - regional selbstver­ständlich unterschiedlich gelagert - recht niedrig, vor allem in eher ländlich geprägten Gegenden. So haben im Schuljahr 2002/2003 im Regierungsbezirk Niederbayern von 87717 Schülerinnen und Schü­lern an Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) lediglich 4630 den Ethikunterricht besucht; dies sind 5,3 %. Wie die Zahlen zeigen, besucht in Bayern nach wie vor nur eine Minderheit den Ethikunterricht. Schulrechtlich ist deshalb möglich, dass das Fach auch jahrgangsstufenübergreifend unterrichtet wird oder Schüler für den Ethikunterricht einer benachbarten Schule zu­gewiesen werden. Die Soll-Größe für das Zustandekommen einer Ethik-Gruppe schwankt; die Gruppenstärke sollte nicht unter 5 Schüler, im Durchschnitt der Schule bei 12 Schülern liegen. 5.3. Inhaltliche Ausrichtung in den Lehrplänen Im bayerischen Unterrichts- und Erziehungs-Gesetz sind Ziel und inhaltliche Ausrichtung des Ethikunterrichts in der Schule so beschrieben: „Der Ethikunterricht dient der Erziehung der Schüler zu werteinsichtigem Urteilen und Handeln. Sein Inhalt orientiert

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