Folia Theologica 15. (2004)
Hans Mendl: Ethikunterricht in Deutschland
ETHIKUNTERRICHT IN DEUTSCHLAND 81 Die unterschiedliche Bezeichnung für das Fach deutet auf verschiedene bildungstheoretische Begründungsmuster hin; darauf wird im folgenden Kapitel genauer eingegangen. Zunächst interessieren stärker bildungspolitisch ausgerichtete Globaltendenzen. Die geschichtliche Entwicklung und die hohe Wertigkeit eines grundgesetzlich verankerten Pflichtfaches Religionsunterricht bedingte eine Etikettierung von Ethikunterricht als „Ersatzfach" für den eigentlich ordentlichen Religionsunterricht.29 Hier schwingt selbstverständlich eine gute Portion Abwertung mit, welche in der Praxis auch noch dadurch gesteigert wurde, dass in überwiegend christlich geprägten Gegenden Ethikunterricht für Minderheiten, z.T. jahrgangsstufenübergreifend, in Randstunden oder am Nachmittag angeboten wurde. Grundgesetzlich nicht unproblematisch, den faktischen Mehrheitsverhältnissen jedoch entsprechend gewinnen Ethik-Fächer zunehmend an Bedeutung und werden zunehmend faktisch und juristisch gleichrangig zum Religionsunterricht als Wahlpflichtfach angesehen, vor allem in den neuen Bundesländern. In Thüringen wird explizit darauf hingewiesen, dass Ethikunterricht kein Ersatzfach im üblichen Sinne ist, sondern dem Religionsunterricht gleichgestellt ist.30 „Das hässliche Entlein hat sich gemausert und findet zunehmend Anerkennung"31, formuliert Helmut Anselm. Auch die Bischöfe sprachen sich übrigens für die Einrichtung von Ersatzfächern aus und räumen ein, dass sich diese „von einer didaktischen Notlösung zu einem grundständigen Schulfach von Gewicht neben dem RU"32 entwickelt hätten. Insgesamt aber ist schulische Wertigkeit des Ethikunterrichts in den verschiedenen Bundesländern immer noch recht unterschiedlich; sie reicht vom Status als ordentliches Schulfach bis hin zum nicht versetzungsrelevanten Wahlfach. In den neuen Bundesländern ist nun umgekehrt die Lage bezüglich der Einführbarkeit ei29 Vgl. J. ENNUSCHAT, Ersatzfach, Alternativfach, in LexRP 2001, Bd. 1, 426-429; SEIFERLEIN, 75-80. 30 Vgl. SCHWILLUS, 72. Ähnlich im Saarland (S. 56), wo zwar Abmelde- pflicht vom RU besteht, aber das Fach Allgemeine Ethik nicht als Ersatzoder Alternativfach bezeichnet wird. 31 H. ANSELM, Religion oder Ethik? Ein Beitrag zur Diskussion um die Zukunft von Religionsunterricht und Ethikunterricht, München 1995, 9. 32 Vgl. Die bildende Kraft des Religionsunterrichts, 73.