Folia Theologica 15. (2004)
Hans Mendl: Ethikunterricht in Deutschland
ETHIKUNTERRICHT IN DEUTSCHLAND 79 sind die jeweiligen Regelungen bezüglich der Einrichtung des Ethikunterrichts und seiner Bezeichnung zu entnehmen; der Übersichtlichkeit halber wurde auf eine detaillierte Darstellung einzelner Festlegungen z.B. bezüglich unterschiedlicher Altersstufen und der differenzierten Verbindlichkeit der Fächer und Wahlmodalitäten verzichtet.26 Bundesland Konfessioneller RU nach Art 7 GG27 Ethikunterricht28 Bezeichnung Baden- Württemberg ordentl. Pflichtfach ordentl. Pflicht-Ersatzfach Ethik Bayern ordentl. Pflichtfach ordentl. Pflicht-Ersatzfach Ethikunterricht Berlin Wahlfach Wahlfach ordentl. Pflichtfach Ethik / Philosophie Philosophie (Oberstufe) Brandenburg Alternatives Pflichtfach oder zu- sätzl. Wahlfach ordentl. Pflichtfach LER (Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde) 26 Vgl. im Überblick: H. SCHWILLUS, Ethik-Untericht in Der Bundesrepublik Deutschland. Zusammenstellung der derzeit gültigen Regelungen für die AD ternativ- bzw. Ersatzfächer für den Religionsunterricht, Berlin 2000; SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Hg.), Zur Situation des Ethikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland. Bericht der Kultusminsterkonferenz vom 10.07.1998, Bonn 1998. 27 Je nach Bundesland unterschiedlich sind verschiedene Religionsgemeinschaften befugt, Religionsunterricht als ordentliches Schulfach an Schulen zu erteilen, z.B. in Baden-Württemberg: Evangelische Kirche, Katholische Kirche, Altkatholische Kirche, Syrisch-orthodoxe Kirche, Israelitische Religionsgemeinschaften Baden und Württemberg. 28 In den einzelnen Landesverfassungen und Schulgesetzen wird z.T. die Bezeichnung „Ersatzfach“ ebenso wie die des „Alternativfaches“ vermieden; in dieser Tabelle wird mit der Bezeichnung „Pflicht-Ersatzfach“ die mehr oder weniger unmittelbare Koppelung an den Religionsunterricht ausgedrückt: Wer keinen Religionsunterricht besucht, muss am ethischen Fach teilnehmen, welches rechtlich in unterschiedlichem Maße dem RU gleichgestellt ist.