Folia Theologica 8. (1997)

Péter Erdő: Das oberste Patronatsrecht der ungarischen Könige in der Forschung von Vilmos Fraknói

FOLIA THEOLOGICA 8 (1997) 157 Péter ERDŐ DAS OBERSTE PATRONATSRECHT DER UNGARISCHEN KÖNIGE IN DER FORSCHUNG VON VILMOS FRAKNÓI 1. Die Bedeutung der Frage des obersten Patronatsrechts Das oberste Patronatsrecht bezeichnete die Gesamtheit der besonderen Vorrechte der ungarischen Könige gegenüber der Kirche. Die Bestimmung seines Inhaltes hat sich je nach der Gestaltung der Rechtswissenschaft und der Kirchenpolitik entwickelt. In der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts und in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts — also zur Lebzeit des berühmten Kirchenhistorikers Vil­mos Fraknói — haben die verschiedenen Verfasser nicht dieselben Vollmachten in den Kreis dieses Rechtes eingereiht. Auch den Ursprung diese Rechtes haben sie nicht mit denselben Faktoren identifiziert. Nach Károly Lajos Eötvös übt „das ungarische Staatsoberhaupt” — und nicht nur der König — das oberste Patronatsrecht aufgrund der Tatsache der Gründung der Kirche in Ungarn und aufgrund der Schenkung der kirchlichen Pfründe aus dem staatlichen Vermögen aus. „Kraft dieses Rechtes verleiht der gekrönte König alle größeren Benefizien in der römisch-katholischen und in der griechisch- katholischen Kirche; er ernennt die wirklichen und die titularen Erzbischöfe, Bischöfe, Kanoniker, säkulare und Ordensangehörige Äbte und Pröpste — wobei das Recht des Papstes zur Bestätigung (Konfirmation) der Erzbischöfe und Bischöfe unberührt bleibt. Aber auch ohne diese Bestätigung können die vom König ernannten Diözesanbischöfe (mit Ausnahme der Rechte, die mit der bischöflichen Ordensgewalt verbunden sind) die ganze oberhirtliche Gewalt und alle Rechte — wie die Verleihung der kirchlichen Benefizien und die sonstige bischöfliche Regierung — ausüben, die nach staatlichem Recht den ungarischen Bischöfen eigen sind. Sie beziehen auch die Einkünfte des Bistums”1. Ganz anders hat dasselbe Recht einige Jahrzehnten später 1 EÖTVÖS, K. L., Az egyházi közigazgatás kézikönyve, Budapest 1889, 3-4.

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