Folia Theologica 7. (1996)

Bronislaw Wentanty Zubert O.F.M.: Error in persona und error in qualitate personae (c. 1097 § 1-2 CIC 1983)

56 B. W. ZUBERT ten. Dazu gehören: „qualitas moralis”, „status civilis”, Jungfräulichkeit, Kinderzeugungsfähigkeit, soziale, und zivile Eigenschaften (z.B. Doktor­titel) Gesundheitszustand, besonders psychischer, empfangenes Kind und Fähigkeit der Frau dem Mann Hilfe zu leisten78. IV. Schlußbemerkungen Im obigen Referat wurde nur ein Auslegungsversuch des c. 1097 CIC 1983 vorgenommen, mit vorausgehender Darstellung der Redaktions­geschichte dieser kanonischen Norm. Es zeigt sich, daß das Problem des Einflüsse des Irrtums auf die Gültigkeit des Ehekonsenses eine lange und komplexe Geschichte hat und ohne ihre Kenntnis ist es unmöglich eine richtige Interpretation der geltenden Norm durchzuführen. Das bezieht sich besonders auf das korrekte Verständnis der Doktrin des hl. ALPHONS von LIGUORI und ihrer späteren Applikation in der Theorie und Praxis. Denn sowohl in der Doktrin wie in der Jurisprudenz treten verschiedene Deutungen des c. 1097 und seiner Anwendung in der kirch­lichen Rechtsprechung vor. Es scheint, daß das heutige kirchliche Ge­setz, das treffender als c. 1083 CIC 1917 verfaßt ist, die Annahme einer einheitlichen Hermeneutik dieser wichtigen, kanonischen Norm gestattet. Man muß doch zugeben, daß eine zu liberale, um nicht zu sagen eine „laxistische” Anwendung, kann die Unaflösbarkeit der Ehe verletzen und dadurch den Weg zur Scheidungen öffnen. Aber auch ein zu strenger Ri­gorismus, erweist sich oft als Mangel an Empfindlichkeit in seriösen, komplizierten und sehr schwierigen Problemen des ehelichen Lebens. 78 Vgl. PREE, a.a.O., S. 46.

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