Folia Theologica 7. (1996)
Josef Ammer: Neues im neuen Papstwahlgesetz "Universi Dominici Gregis" - ein Kurzkommentar
PAPSTWAHLGESETZ 233 des Papstes für die Kardinäle aus, die wegen des Überschreitens der Altersgrenze nicht mehr wählen dürfen — obwohl sie freilich nach wie vor wählbar bleiben —, und sucht ihnen — neben dem Entgegenkommen durch die neuen Festlegung des für die Altersgrenze maßgeblichen Zeitpunkts auf den “Tag vor dem Eintritt der Sedisvakanz” — eine neue Aufgabe geistlichen Charakters zuzuweisen (UDG 85). Überhaupt ist auffällig, wie sehr die Konstitution bemüht ist, die Wahl des neuen Papstes bei aller Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Ordnung des Vorgehens als einen durch und durch geistlichen Akt “heiligen Charakters” (Einleitung zu UDG) herauszustellen, der nicht isoliert vom Volke Gottes stattfindet, sondern an dem die ganze Kirche beteiligt ist, geht es doch schließlich um das Heil der Seelen und das Wohl des gesamten Volkes Gottes (UDG 84).