Folia Theologica 1. (1990)

Günter Virt: Ist auf das Gewissen Verlaß?

76 G. VIRT Immanuel Kant24 und manche Autoren nach ihm trennen diesen Vollzug der praktischen Vernunft vom Gewissen. Kant will das Gewis­sen nur auf das Urteil reduzieren, ob ich gemäß meiner praktischen Vernunft gehandelt habe oder nicht. Er umgeht damit das Problem des irrigen Gewissens. Das Problem der Rückbindung des Gewissens an die objektive sittliche Wahrheit und das Problem der Gewissensbil­dung wird dann aber sehr schwierig. Zum Phänomen des Gewissens gehört meines Erachtens durchaus auch die praktische Vernunft in ihrem planenden ( f ) und nicht nur im kritisch prüfenden Vollzug ( 1 ). Die synthetische Gewissensarbeit besteht ja gerade darin, den hand­lungsleitenden Willen mit diesem obersten Prinzip der praktischen Vernunft in Verbindung zu bringen, d.h. bei einer konkreten Handlung darauf zu achten, ib sie vor der sittlichen Vernunft bestehen kann. Die Überprüfung einer getanen Handlung bezieht sich unmittelbar nicht auf den Handlungsgegenstand selber, sondern darauf, ob ich in meinem Verhältnis zu mir selbst vor meinem Handlungsgrundsätzen bestehen kann. Mittelbar aber verweist dies weiter auf die Frage, ob ich vor dem obersten Grundsatz der praktischen Vernunft bestehen kann und damit vor dem Grund der objektiven Sittenordnung und deren Ausle­gungsinstanzen. Wie die praktische Vernunft bei dieser Vermittlungs­arbeit vorgeht, dies zu erläutern ist Aufgabe der Normbegründungstheorien. Von diesem Ansatz her scheiden alle Deutungen des Gewissens vom Willen, von einem dumpfen Gefühl oder als direkte Einflüsterung einer fremden Stimme aus. Gerade "weil nur die Vernunft jenes Ver­mögen im Gewissen sein kann, das die vielen einzelnen Handlungen auf eine letzte Einheit, nämlich auf das Gelingen der menschlichen Existenz von einem tragenden Grund her bezieht, äußert sich ein solches Vernunfturteil in der Betroffenheit des ganzen Menschen".25 Das Medium, in dem die Betroffenheit des ganzen Lebens und der eigenen Identität aber zum Ausdruck kommt, ist das Gefühl. Auch das Unbewußte wird beim Gewissensvorgang mobilisiert. Im Echo dieser 24. .Belege siehe bei: L. HONNEFELDER, Praktische Vernunft und Gewissen, 36. 25. Vgl. L. HONNEFELDER, Gewissen und Verantwortung, in: HchrE III, 32f.

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