Folia Theologica et Canonica 6. 28/20 (2017)

IUS CANONICUM - Stephan Haering OSE, Joseph Hollweck und sein Werk „Die kirchlichen Strafgesetze“ anmerkungen anlässlich der anstehenden Reform des kirchlichen Strafrechts

210 STEPHAN HAERING OSB Forderungen in einem großen Forum formuliert worden sind.5 Diese Diskus­sion gab damals einzelnen Experten die Anregung zu privaten Arbeiten, die das Anliegen einer kirchenrechtlichen Kodifikation aufgriffen.6 Unter diesen Publikationen nimmt die Monographie „Die kirchlichen Straf­gesetze" des deutschen Kanonisten Joseph Hollweck einen hervorragenden Platz ein.7 * 9 Das Buch ist bereits 1899 erschienen, fand gute Beachtung und hat gewiss erheblich dazu beigetragen, dass Hollweck später zur Erarbeitung des künftigen CIC mit herangezogen worden ist. Bevor auf dieses Werk näher einzugehen ist, insbesondere bezüglich der Frage möglicher Verschärfungen oder Milderungen bei der Strafverhängung, sollen zunächst in Kürze die Forschungslage zu Joseph Holl weck dargelegt und dann der Werdegang Hollwecks in den elementaren Zügen vorgestellt werden. I. Hinweise zum Forschungsstand Joseph Hollweck und sein Werk sind jahrzehntelang, bis in die jüngere Vergan­genheit. eher nur beiläufig literarisch behandelt worden. Es liegen die üblichen wissenschaftlichen Nekrologe vor. die im Falle Hollwecks nicht sonderlich zahl­reich sind: immerhin findet sich darunter auch ein Nachruf in der Zeitschrift Archiv für katholisches Kirchenrecht.“ Daneben ist noch ein kurzes Lebensbild zu nennen, das Hollwecks Schüler und akademischer Nachfolger Ludwig Brug- gaier* (1882-1970) für ein regionalgeschichtliches biographisches Sammelwerk 5 Vgl. Fantappiè, C., Chiesa romana e modernità giuridica (Per la storia del pensiero giuridico moderno 76), II: Il Codex iuris canonici, Milano 2008. 543-556. 6 Vgl. Erdő, P., Geschichte der Wissenschaft vom kanonischen Recht. Eine Einführung (Kirchen­rechtliche Bibliothek 4), Berlin 2006. 148; zur Rolle der deutschsprachigen Kanonistik in die­sem Prozess: Haering, S., Die Kanonistik in Deutschland zwischen dem I. und dem II. Vatika­nischen Konzil. Skizze eines Jahrhunderts Wissenschaftsgeschichte, in Wolf, H. (Hrsg.), Die katholisch-theologischen Disziplinen in Deutschland 1870-1962. Ihre Geschichte, ihr Zeitbe­zug (Programm und Wirkungsgeschichte des II. Vatikanums 3), Paderborn 1999. 321-349, hier: 335-337. 7 Hollweck, J., Die kirchlichen Strafgesetze, Mainz 1899. s Rackl, M., Dr. Joseph Hollweck, in Jahres-Bericht über die Bischöfliche philosophisch-theolo­gische Hochschule in Eichstätt für das Studienjahr 1925/26, Eichstätt 1926. 6-9. Feine, H. E., Kanonistische Chronik, in Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung 16 (1927) 561. Bruggaier, L., Joseph Hollweck f, in Archiv für katholisches Kir­chenrecht 107 (1927) 656-661; eine kurze Notiz zum Tod Hollwecks, der hier irrtümlich als früherer Rota-Richter bezeichnet wird, in: Ephemerides Theologicae Lovanienses 3 (1926) 467. 9 Zu Bruggaier vgl. Haering, S., Rechtsgeschichtliche Studien bei den Kanonisten der Eichstätter Hohen Schule im 20. Jahrhundert, in Blumberg, A. - Petrynko, O. (Hrsg.), História magistra vitae. Leben und Theologie der Kirche aus ihrer Geschichte verstehen. Festschrift für Johannes Hofmann zum 65. Geburtstag (Eichstätter Studien N.F. 76), Regensburg 2016. 277-292, hier: 281-282.

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