Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)
Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee
AKTUALITÀT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 179 Blutopfer oder andere Atrozitaten beziehungsweise Zerstörungen stattfinden. Falls die Staatsmacht ihre Glaubwürdigkeit verhangnisvoll verspielen würde, oder die staatswidrigen Krafte unbegriindet zur gewaltsamen Verànderung der Staatsmacht streben wlirden, so hat entweder das Volk oder die Staatsmacht aufgmnd der Notwehr das Recht, sich selbst zu verteidigen, und so den gesell- schaftlichen Frieden und die organische Entwicklung zu sichern. Das Recht der staatsbildenden Elemente zum Widerstand kann deshalb in diesem Falle als eine Àusserungsform des Rechtes zur Notwehr betrachtet werden, wie sich auch die gesetzmassige und für das Gemeinwohl sorgende Staatsmacht mit Recht gegen jede Kraft verteidigt, die nach ihrem Umsturz trachtet. 6. Die christlich-katholische Staatsidee nennt den Staat den Freund des Bürgers, und aufgrund der obigen ist mit Recht zu behaupten, dass die Bürger des konkreten Staates unter der Ágidé der christlichen Staatsidee wirklich in dem Staat und nicht unter ihm, über ihm oder neben ihm, und nicht im mindesten gegen ihn leben und sich organisieren. Der Grund dafür ist die christ- hche Lehre, die die grundsàtzlich gleiche ontologische Würde und die Unter- schiedlichkeit der Tálente der Menschen verkündet, was eine feste Grundlage vor alleni der Briiderlichkeit, dann der Gleichheit und zum Schluss der Freiheit sichert. Falls eine von den drei Kategorien beschàdigt wird, können die anderen zwei nicht mehr restlos erfiillt werden. Die Staatsidee vom hi. Thomas bewahrt unversehrt die reale Verwirklichung dieserdrei-einen Anforderungen dadurch. dass die Staatsmacht ein wacher Wirkender des Gemeinwohls innerhalb des Staates und zwischen den Staaten ist. Dementsprechend ist sie trotzdem keine liberale Staatsform, weil jene aus der in jedem Sinne genommenen Gleichheit ausgeht, was offensichtlich nicht so ist. Nicht einmal die eigenen Geistesfàhig- keiten gelangen in den Besitz der Person automatisch, sondern ausschliesslich durch eine folgerechte Erziehung und Selbsterziehung. Ein weiterer Gesichts- punkt ist es, dass sich der liberalen Staatsidee eine geschichtlich atheistische oder zumindest praktisch atheistische oder in ihrer zartesten Form die Religion als eine Privatsache betrachtende Auffassung angeschlossen hat und auch heute anschliesst, deshalb entbehrt diese Auffassung der sakralen Begriindung, deswegen kommt sie immer wieder in Gegensatz zu der christlichen Weltanschauung. 7. Diese Staatsidee ist eine Staatsidee von sakralem Charakter, die eine ausserst grosse legitimierende und infolgedessen gemeinschaftsformende Kraft hat, weil sie sich zur höchsten Autoritat zurückführt, und sie über die Kraft dieser Autoritat verfiigt. Da auf diesem Gebiet keine gleichzeitig zwei, von jedem Gesichtspunkt aus gegensatzlichen Gesetze in Kraft sind, kann man dadurch stets vernünftigerweise darauf schliessen, ob der Wille des Gesetz- gebers richtig beziehungsweise bőse ist. Diese Staatsidee wünscht die natürli- chen Autoritaten der gesellschaftsbildenden Elemente zu stàrken, so schützt sie die Einheit der Familie, sie schützt die nationale Zusammengehörigkeit, die