Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)

Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee

AKTUALITÀT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 173 fahigen Staat auf jeden Fall aufheben wollen, darf das die gegebene Staats- macht nicht dulden. Das Naturrecht selbst ermàchtigt die Staatsmacht dazu, sich unter solchen Umstanden zu wehren und die bősen Geister auszutreiben. Wenn jedoch diese gesellschaftlichen Faktorén. Klassen und „Völker (...) ihr spezifisches Durchkommen im Rahmen des Gemeinwohls und nicht zum Gefahrden und Schaden der oben erwahnten Temperierung des Staatsorganis- mus zu erlangen wiinschen, stehen sie so auf gerechter Basis, und wir können gégén ihre Selbstbestimmung von solcher Art nichts einzuwenden habén. Falls sie das jedoch überschreiten, sprechen sie selbst über die Ungerechtigkeit ihrer Anforderungen Urteil, und die ihnen höhere Macht kann mit ihnen nach dem für sie spezifischen Selbstbestimmungsrecht umgehen.”54 * 56 Überschritten letzten Endes in den Bereich der möglichen Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten, stellt Sándor Horváth die Frage, auf welche Weise die Staaten miteinander den Kontakt aufnehmen können, und was für eine überstaatliche Gestaltung sie zustande bringen können. Das Grundprinzip dieser eventuellen zwischen- oder überstaatlichen Einheit ist es - seiner Mei- nung nach - die Einsicht, dass „das Gemeinwohl der ganzen Menschheit, das bonum humanum über dem der einzelnen Staaten ist.”57 Das ist das grundle- gendste naturrechtliche Prinzip, das bei der Gestaltung einer solchen Einheit unbedingt berücksichtigt werden muss. Der Verfasser weiss zur gleichen Zeit sehr gut Bescheid. dass solche Bestrebungen in der Praktik nicht unbedingt Sitten- sondern nur Utilitats- oder Machtgründe habén. Die reine Nützlichkeit bedeutet die schlaue Ausnutzung der wirtschaftlichen und anderen Vorteile, wo der betrogene Staat besiegt ist; er opfert also unverháltnismássig mehr, ais er in Tausch bekommt. Und die Machtbestrebungen sind durch die Eroberung gekennzeichnet. Das bringt das Unterjochen und Knechten von anderen Völkern mit sich. Wirbemerken, dass diese erobernde Tendenz heute nicht nur die militarische sondern auch die wirtschaftliche und kulturelle Besetzung genannt werden muss.58 Wenn also die mitarbeitenden Staaten nicht durch die Liebe für das überstaatliche Gemeinwohl durchdrungen sind, ist so die Dauer- haftigkeit solcher Gestaltungen im voraus in Frage zu setzen. Da das allge- meine, das heisst universelle menschliche Gemeinwohl höchstens ein über- staatliches aber auf keinen Fall übermenschliches Wohl ist, so „muss auch die daraus stammende Einheit über Staaten und Nationen sein. Daraus folgt, dass die in ein solches Bund eingetretenen Mitglieder ebenso den Vorgang der Temperierung übergehen müssen, den wirbezüglich der einzelnen Staaten (...) 54 Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hi. Thomas von Aquin), 332. 57 Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hi. Thomas von Aquin), 333. 58 Vgl. Körten, D., Tőkés társaságok világuralma [Wenn Unternehmen die Welt regieren; őrig. Titel: When Corporations Rule the World] Budapest 1996.

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