Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)

Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee

162 GÉZA KUMINETZ meinwohls die Aufgabe des Staates, was auf analoge Weise natürlich auch die persönlichen Faktorén der Urteilsfállung bedeutend beeinflusst, so die Neigun- gen der Person (Temperament usw.), ihre Erziehung, die Wirkungen aus ihrer Umgebung usw. Nach Horváth ist das die erste und wichtigste Eigenartigkeit der staatlichen Selbstbestimmung. Die zweite sieht er in der gerechten Vertei- lung und Verwirklichung des Gemeinwohls. Die Durchfiihrung dieser letzteren ist ausserst schwierig, da der Staat auf diesem Punkt mit den natiirlichen oder erworbenen Rechten seiner Elemente wieder zusammenstossen kann. Diese Rechte miissen vom Staat grundlegend beriicksichtigt werden, solange sie fiir das Gemeinwohl nicht schádlich sind. Dazu braucht man eine grosse Weisheit von der Seite der Regierung. Bis jetzt habén wir den Staat so untersucht, dass er eigene Elemente hat. die die Staatsmacht mit der Bestimmung des Gemeinwohls35, des gerechten36 Gemeinwohls auf organische Weise ins Staatsorganismus integrieren soil. das heisst die richtige Erwagung der Umstánde, die Vorsicht (cautio) im Fernehalten der even- tuellen Hindernisse, die Gelehrigkeit (docilitas), die bereite Benutzung der Meinungen von an- deren. Ahnliche Tugenden sind: die richtige Zurechtfindung, kluger Rat bei Zweifeln (eubulia)', die systematisierende Fahigkeit, einige Handlungen in den Rahmen des Gesetztes hinzufügen oder sie vom Gesetz herauszunehmen (gnome); das letzte leitet die epikia. Die Vergehen gegen die Klugheit: 1. Durch Mangel: die Vorschnelligkeit und Übereile im Urteilbinden (precipita­tici), das ist der Gegenteil der richtig zurechtfindenden besonnenen Erwagung, die Unüber- dachtheit (inconsideratio), die die Folge der Vorschnelligkeit ist, aber sie kann auch aus Nach- lassigkeit (negligentia) stammen; die Unbestándigkeit (inconstantia) in unseren Urteilen). 2. Durch Übertreibung: die geschickte GenuBsucht (prudentia carnis), die Spitzfindigkeit (austu- tia), die geschickte Aufsuchung von hinterlistigen Mitteln hauptsachlich zu bősen Zwecken; das Locken in die Falle, die Irreleitung, der Betrug (fallacia), und zwar wenn sie sich in Tatén erweisen; die Nachstellung (fraus), wenn im Worte, die Anschwindelung (dolus), das iibermas- sige Eifern fiir die materiellen Sachen (sollicitudo temporalium), die übertrieben bekümmerte Sorge fiir die Zukunft (sollicitudo futurorum).” Vgl. Evetovits, K., Katolikus erkölcstan [Katholische Morallehre], I. Budapest 1940. 31-32. 35 Von sachlichem Standpunkt aus wurzelt das Gemeinwohl nach Horváth im Naturrecht, an des­sen Gestaltung alle Bestandteile der Gesellschaft teilnehmen sollen. Im aussersten Falle ist die Staatsmacht verpflichtet, die freiwillig nicht gehorchenden Bürger zum Bewahren der Wahrheit zu verpflichten und zu zwingen. Vgl. Horváth, S., A természetjog rendező szerepe [Die ord- nende Rolle des Naturrechtesf Budapest 1941.53. 36 Es lohnt sich, sich auch bei der Tugend der Gerechtigkeit ein wenig zu verweilen. Die Ge- rechtigkeit könnten wir bestimmen, ais das Ausgleichen von Anspriichen zwischen Personen. Die Tugend, die dieses Ausgleichen ausübt, ist die Tugend der Gerechtigkeit. Sie gibt jedem sein Recht. Das Recht ist also „weder eine einseitige Forderung noche eine einseitige Leistung sondern die Synthese der beiden. Wenn wir also Recht behaupten, stellen wir Pflicht und Schul- den (debitum) fest, so dass das Recht einerseits das Wohl des Forderers andererseits aber auch eine Last bedeutet, und zwar nicht nur von der Seite der leistenden sondern auch der beans- pruchenden Person, falls sie das Wahre, das Recht nicht nach Belieben, auch nicht nach ihren Interessen sondern nach den Ansprüchen der ihr gegenüberstehenden Person bestimmen kann. Vgl. Horváth, S., A természetjog egyedi vonatkozásai [Die Einzelbezüge des Naturrechtes], 217. Die Gerechtigkeit setzt das Recht von anderen voraus, das heisst ihre unverletztbare moralische Berechtigung, etwas zu erfordern und zu besitzen (habendi, faciendi, exigendi). Im allgemeinsten Sinne erstreckt sich diese Tugend auf alie anderen Tugenden. denn sie veranlasst uns, all das, was wir Gott, unseren Mitmenschen und uns selbst schulden, zurückzugeben.

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