Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)
Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee
AKTUALITÀT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 157 wird durchs Gemeinwohl, das heisst durch das gemeinsame Ziel gegeben, das durch die einzelnen Elemente bei der Staatsgriindung bestimmt wurde. Das kann auch als eine Art Bundschliessen aufgefasst werden, und gerade durch das Schliessen dieses Bundes kann dann die Gesellschaft die Voraussetzungen sichern, die für das Fortbestehen und die Entfaltung sowohl der Person als auch der Fami lie, des Vaterlandes und der Nation unentbehrlich sind. Dieses Gemeinwohl, Gemeininteresse muss der Staat als ein zu verwirklichendes Ideal für ihn selbst und für seine Bürger bestimmen.23 Das muss jedoch den Bürgem beigebracht werden, und der Staat selbst muss auf der Höhe dieser Idee sein, er darf sogar innerhalb von ihm die Subjekte nicht erdulden, die sich selbst über das Gemeinwohl disponieren wollen. Falls das ein Staat erduldete, würde er sich selbst verleugnen, also er würde zűr Erfüllung seiner eigentlichen Aufgabe nicht mehr geeignet sein. Das Gemeinwohl ist zűr gleichen Zeit keine auto- matisch existierende Wirklichkeit, sondern ein standiges Bestreben nach der Sicherung von dem. (Bonum comune non est finis communicandus, sed acquirendus). Aus den gesagten stelli es sich heraus, dass die Statsmacht über eine ent- sprechende Kraft, das heisst eine wahre Macht verfügen soli, um ihre Ziele zu verwirklichen. Wenn ihre Kraft schwacher wird, kann sie die Aufgaben, die sie ins Leben gerufen hatten, nicht mehr erfiillen. Falls sich in ihm aber eine zu grosse Kraft konzertriert, wird sie geneigt sein, die durch das Gemeinwohl be- stimmten Ralimén überschreitend, die Rechte ihrer Bestandteile unbegriindet zu schmalern und die Verpflichtungen ihrer Bürger auszudehnen. 3. Die Elemente des Staates: Volk, Nation Die Einfügung dieses Kapitels ist notwendig geworden, weil die politischen Krafte in der ersten Halite des vergangenen Jahrhundertes oft das Selbstbe- stimmungsrecht der Völker betonten, und in dem Kontext, als ob die Völker ein solches Recht auch innerhalb der Ralimén des gesetzlichen Staates hatten.24 23 Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hi. Thomas von Aquinl, 303. „Solange die Masse von der Idee des Gemeinwohls nicht durchdrungen ist, und das ihr kein ein- heitliches Leben, Auftreten und keine gemeinsame Wirkungsweise verleiht, kann es bis dahin von gesellschaftlichem Leben, von der Verwirklichung des Wohls über Interessen und von der Erganzung der Mangel der Gesellschaftselemente, also vom Staat und staatlichen Leben nicht die Rede sein.” 24 Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hi. Thomas von Aquinl, 306: „Als eine Realitat habén wir den totalitaren Staat gesehen, der fast alle mit dem Begriff der Macht verbindbaren Schlussfolgerungen zog und verwirklichte. Wir habén das Versagen des Völkerbundes gesehen, dessen von aussen feststellbarer und das Interesse des Philosophen weekender Grund war, dass die Personenwürde der einzelnen Mitglieder nicht geschatzt wurde, dórt spielten also keine naturrechtlichen sondern politischen Kraft- und Machtüberlegungen eine Rolle. Wir habén auch gesehen, welche Heuchelei hinter der Devise „das Selbstbestim- mungsrecht der Völker” verborgen worden ist. Die Unterdrückung, die Machtübergriffe einiger Privilegierter wollten damit bedeckt und verhüllt werden.”