Folia Theologica et Canonica 5. 27/19 (2016)
SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Dämonenaustreibung (Exorzismus) und ihre Liturgie
DIE DÄMONENAUSTREIBUNG (EXORZISMUS) UND IHRE LITURGIE 59 Weitere pastorale Anweisungen: 1 ) Die Priester müssen sich mit guter Absicht und Geduld mit den Menschen beschäftigen, die meinen, dass sie besessen sind oder die glauben, dass sie unter dämonischem Einfluss stehen. Sie müssen nicht verfolgt werden sondern man muss ihnen helfen. Dazu müssen die Priester die Umstände mit entsprechender Weisheit schätzen können, und sie müssen um die erleuchtende Kraft des Heiligen Geistes bitten. 2) Bei schwierigen Fällen sollen sich die Seelsorger an ihren Bischof wenden, der seinen Exorzisten mit der Angelegenheit beauftragt, und wenn dieser das so beurteilt, vollzieht er das Ritual des Exorzismus. 3) Falls es Zweifel bestehen würde, ob der Betroffene besessen ist oder nicht, ist es verboten, den Exorzismus vorzunehmen, und in diesem Falle müssen die durch das Ritualbuch empfohlenen Befreiungsgebete und Segnungen gesprochen werden.6" 4) Die Priester sollen ihre Gläubigen in ihren Homilien, beim Beichten und bei der Seelsorgeführung regelmässig an die Gefahren des Okkultismus und der aussergewöhnlichen Sachen (zweifelhafte Privatoffenbarungen, karismatische Erscheinungen usw.) erinnern und sie sollen sie darauf auch aufmerksam machen.61 Abschluss Das Ritual des Exorzismus nimmt unter den heiligenden Aufgaben der Kirche einen spezifischen Platz ein, dessen ungeachtet, dass er sich unter den Sakramentalien befindet, denn er ist im Leben der Kirche unmittelbar durch den Willen von Christus anwesend. Das geltende Ritualbuch ist ein ausgezeichnetes Buch der Reflexion der Kirche auf den Exorzismus, die durch die Ausgeglichenheit und Mässigung geprägt ist, weil die den Grund des Rituals bildende Tatsache (Besessenheit) aussergewöhnlich und selten ist. Es beachtet angemessen das Recht des kranken Gläubigen zum guten Ruf und zur Intimsphäre, beziehungsweise bei dem Nicht-Katholiker das Recht zur Religionsfreiheit. Das Ritualbuch vermeidet sogar den Schein der Magie und des Aberglaubens, und sucht einen konstruktiven Dialog mit den bezüglichen Fachwissenschaften. Es betrachtet den Besessenen eher als einen Kranken und ein Opfer, der von einer äusseren Kraft befreit werden muss, über der der Kranke keine Macht hat, und die er aus eigener Kraft nicht besiegen kann. Wegen dieser Gesichtspunkte hätte die Rechtsschaffung bezüglich des Exorzismus auch zum Teil der Gesetzgebung bezüglich des Sakraments der Kranken gemacht werden können. 6(1 Siehe Az Ördögűzés Szertartáskönyve [Das Ritualbuch des Exorzismus] Anhang I II. 61 Vgl. A mágiáról és a démonológiáról, 30-31.