Folia Theologica et Canonica 5. 27/19 (2016)

IUS CANONICUM - Géza Kuminetz, Erwägungen über die Pornographie - katolisch betrachtet

130 GÉZA KUMINETZ Aufgrund der oben erwähnten kann es also verstanden werden, dass der Ka­­tliechismus der katholischen Kirche die Unzucht zu den Hauptsünden zählt, und die Pornographie unter den Sünden gegen die Keuschheit, das heisst unter der Unkeuschheit, der Masturbation, Unzucht. Prostitution und Vergewalti­gung aufzählt,23 beziehungsweise er erwähnt auch hier die Homosexualität.24 Der Kathechismus der Katholischen Kirche beschreibt so diese schwere Sünde: Pornographie besteht darin, tatsächliche oder vorgetäuschte geschlechtliche Akte vorsätzlich aus der Intimität der Partner herauszunehmen, um sie Dritten vorzuzeigen. Sie verletzt die Keuschheit, weil sie den ehelichen Akt, die intime Hingabe eines Gatten an den anderen, entstellt. Sie verletzt die Würde aller Be­teiligten (Schauspieler, Händler, Publikum) schwer; diese werden nämlich zum Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle eines unerlaubten Profits. Pornographie versetzt alle Beteiligten in eine Scheinwelt. Sie ist eine schwere Verfehlung.25 Die Staatsgewalt hat „die Herstellung und Verbreitung von pornographischen Materialien zu verhindern“.2'' Das Thema betreffen auch die Sünden gegen die Würde der Ehe innerlich. So der Ehebruch, die Ehescheidung, Polygamie, Inzest, die freie Liebe (das Konkubinat) und das Recht zur Ehe auf Probezeit.27 III. Möglichkeiten des Schutzes vor der Pornographie Aufgrund des Gesagten ist es verständlich, warum die katholische Religion die Staatsgewalt hauptverantwortlich28 hinsichtlich des Schutzes der Ehe und der Familie macht, wobei sie auch den Schutz gegen die Pornographie benennt.29 23 Vgl. KKK 2351-2356. 24 Vgl. KKK 2396. 25 Die Sünde ist nicht nur darum eine Sünde, weil sie sich gegen den Schöpfer der moralischen Ordnung richtet, sondern auch darum, weil sie auf den Täter selbst zurückkommt, wessen Folge die schwere Beschädigung der Persönlichkeit ist. 2« Vgl. KKK 2354. 27 Vgl. KKK 2380-2391. 28 Hier müssen wir jedoch bemerken, dass die Staatsgewalt heutzutage so schwach ist, dass es nicht imstande ist, den Druck der Lobbys aufzuhalten. Deshalb strömt ein bedeutender Teil der Verantwortung den Lobbys hinüber. Warum die Lobbys im Laufe der Geschichte zum ersten­mal solch eine überwältigende Macht haben erhalten können, darüber siehe ausführlicher: Mol­nár, T., Liberális hegemónia [Liberale Hegemonie!, Budapest 2001. 29 Nach dem KKK soll die Staatsgewalt schützen und unterstützen: a) Die Freiheit, eine Familie zu gründen, Kinder zu haben und sie gemäss den eigenen moralischen und religiösen Überzeugun­gen zu erziehen, b) Den Schutz des Forbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie, c) Die Freiheit, den Glauben zu bekennen, weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu not­wendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen, d) Das aRecht auf Privatei­gentum, die Freiheit, selbständig oder unselbständig zu arbeiten, eine Wohnung zu erhalten und

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