Folia Theologica et Canonica 5. 27/19 (2016)

IUS CANONICUM - Goran Jovicic, Das päpstliche Gesandtschaftswesen während des Zweiten Vatikanischen Konzils

DAS PÄPSTLICHE GESANDTSCHAFTSWESEN WÄHREND... 119 liehen Legaten in bestimmten Fällen durchaus notwendig und hilfreich sein kann. Die päpstlichen Vertretungen haben als vermittelnde Institutionen zwi­schen der Ortskirche und dem Heiligen Stuhl jedenfalls umfangreichere und wichtigere Funktionen als nur eine möglichst schnelle Kommunikation zu ge­währleisten. Bischof Antonius De (Antonio de) Castro Mayer43 aus Brasilien war einer der wenigen Bischöfe, die am bisherigen Status der päpstlichen Legaten fest­zuhalten schien. Seine Sorge galt mehr der Institution der nationalen Bischofs­konferenzen. In seiner schriftlichen Stellungnahme zum dritten Kapitel des Schemas über die Bischöfe gab er zu bedenken, die Nuntien und Apostolischen Delegaten würden von den Gläubigen gewissermaßen als Präsenz des Papstes in ihrem Land empfunden, was man von neu geschaffenen Bischofskonferen­zen nicht sagen könne. Diese seien eher etwas Drittes und von den Bischöfen und dem Heiligen Stuhl Verschiedenes. Er warf die Frage auf, ob aufgrund der Tatsache, dass sie in jeder Nation die höchste kirchliche Autorität seien, nicht die Gefahr für die Errichtung einer Nationalkirche bestehe.44 Abschluss Wie wichtig selbst für Regierungen, die keine diplomatischen Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl unterhalten, die Institution eines päpstlichen Gesandten ist, kann folgendes Beispiel zeigen. Der Apostolische Delegat in Mexiko, Titularerz­­bischof Aloisius (Luigi) Raimondi, warnte in seiner schriftlichen Stellungnahme davor, die Frage der Beziehungen mit den Regierungen unter Ausschluss des Heiligen Stuhls auf die Bischofskonferenzen abzuwälzen. Die Geschichte Me­xikos könne dafür ein Beweis sein. Im Übrigen seien die Regierungen im All­gemeinen nicht geneigt, mit den lokalen kirchlichen Autoritäten Verhandlungen zu führen, da sie diese als untergeordnet betrachteten. Der offizielle Präsident­schaftskandidat habe ihm einmal ganz spontan gesagt, dass die Regierung in al-favorabilia obtineant. Si Sanda Sedes in episcopatum aliquem assumpsit, pro eo praeumptio stat ut pastorale ministerium perfungat adibus mature perpensis.“ AS II. 4, S. 859-860. 43 Er hat sich Erzbischof Marcel Lefebvre angeschlossen und wurde aufgrund der ohne Zustim­mung des Heiligen Stuhls vorgenommenen Weihe exkommuniziert. 44 Vgl. „Hucusque medium ordinarium quo S. Sedes episcopos diversarum nationum adit sunt Nuntii vel Delegati Apostolici. Creatis autem conferentiis episcoporum, quae modo a Nuntiis vel Delegatis Apostolicis peraguntur, breviter conferentiis transferentur. Iamvero. Nuntii et De­legati Apostolici a fidelibus quasi praesentia ispius Romani Pontificis in propria natione con­­siderantur, quod certo certius de conferentiis non verificabitur. Conferentiae potius ut tertium quoddam statuitur ab episcopis et a S. Sede distinctum. Inde pedentim conferentia episcoporum uniuseuiusque nationis habebitur ut ispius nationis suprema auctoritas Ecclesiae. His positis, potestne sinde dubitatione affirmari nullum inde adesse periculum constitutionis alieuius Eccle­siae nationalis? (...).“ ASII. 5, S. 288-289.

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