Folia Theologica et Canonica 4. 26/18 (2015)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Rolle des sakralen Ortes und der sakralen Gemeinschaft in der Pastoration

DIE ROLLE DES SAKRALEN ORTES UND DER SAKRALEN GEMEINSCHAFT... 37 heiligen Orten streng solche Werke von Künstlern femgehalten werden, die dem Glauben, den Sitten und der christlichen Frömmigkeit widersprechen und die das echt religiöse Empfinden verletzen. Beim Bau von Kirchen ist sorgfäl­tig darauf zu achten, daß sie für die liturgischen Feiern geeignet sind (SC 124), ferner: Man muss den würdigen und zweckentsprechenden Bau der Gotteshäu­ser, Gestalt und Errichtung der Altäre, edle Form des eucharistischen Taberna­kels, seinen Ort und seine Sicherheit, richtige und würdige Anlage des Baptis­teriums, schließlich die Bestimmungen über die rechte Art der heiligen Bilder, des Schmuckes und der Ausstattung der Kultgebäude überprüfen (SC 128). 3. Weihen und Segnen der Kirche (Can. 1217 ff. und Can. 871 ff. § 1 CCEO) Nach der Vollendung des Baus ist die Kirche unter Einhaltung der liturgischen Gesetze baldmöglichst zu weihen oder wenigstens zu segnen. Das Weihen der Kirche soll als eine Art Taufe betrachtet werden.51 Natürlich dürfen liturgische Handlungen aus pastoralen Gründen im Gebäude auch vor dem Weihen oder Segnen ausgeübt werden. Der Grundsatz ist jedoch, dass sie nach dem Weihen oder Segnen ausgeübt werden. Das Weihen gilt als die normale und das Segnen als die ausserordentliche Weise, durch die eine Kirche ausschliesslich und dauernd zum Gottesdienst zu­gestimmt wird. Die Kirchen, besonders die Kathedral- und die Pfarrkirchen sind in feier­lichem Ritus zu weihen. Der Ritus des einfachen Segnens reicht nicht aus. Die Kirchenweihe ist ein liturgisches Ereignis von grosser Bedeutung, der Geburts­tag der Kirche, der am Jahrestag gefeiert werden muss. Die Weihe beinhaltet den Weihenritus und die heilige Messe. Der Tag der Weihe muss an einem Tag bestimmt werden, wenn daran zahlreiche Gläubige teilnehmen können. Es ver­steht sich von selbst, dass dieser Tag der Sonntag ist, immerhin hat der Gesetz­geber einige Tage für begründet gehalten, wenn es verboten ist, eine Kirchen­weihe auszuüben. Diese sind die folgenden Tage: die Heiligen Drei Tage, Weihnachten, Ephiphanias, Himmelfahrt, Pfingsten, Aschermittwoch, Kar­woche, Allerheiligen (Kirchenweihe kann jedoch jeden Tag stattfinden, aus­genommen die Heiligen Drei Tage).52 Das liturgische Buch der Kirche ermöglicht die Kirchenweihe in zwei be­sonderen Situationen: 1 ) wenn in einer neuen Kirche das Altar aus irgendeinem Grund noch nicht gesegnet wurde (die Weihe der Kirche und des Altars findet im allgemeinen zusammen statt, es ist sogar verboten, eine Kirche zu weihen, wo das Altar nicht geweiht wird), zum Beispiel es ist noch nicht fertig gewor­51 Vgl. Amenta, P., De titillo ecclesiarum de quo in can. 1218. Animadversiones quaedam, in Mo­nitor Ecclesiasticus 125(2000) 105. 52 Vgl. Malecha, P., Dedicazione e benedizione di una chiesa, in Periodica 91 (2002) 517-518.

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