Folia Theologica et Canonica 3. 25/17 (2014)

IUS CANONICUM - Bronislaw W. Zubert, OFM, Unctio infirmorum pro infantibus?

150 BRONISLAW W. ZUBERT, OFM das Kind nicht der zum Heil notwendigen Mittel und brachte in der Konsequ­enz seiner Seele keinen Schaden. Lässt sich die gleiche Aufteilung der Heils­mittel auch heutzutage aufrechterhalten? 4. Ich halte die oben erwähnte Meinung des hl. Thomas eodem morbo eadem medicina, obgleich von ihm nicht angenommen, dank des gegenwärtig gewan­delten Verständnisses der Krankensalbung für vollkommen akzeptabel. Diesem Sakrament sollte, wie früher erwähnt, eine eigenständige Bedeutung zugespro­chen werden und man darf es nicht mehr - wenigstens in Bezug auf die infantes - mit der Vergebung der reliqiuae peccati in Verbindung setzen. 5. Christus war nicht nur „umgeben von Scharen von Krüppeln, Bünden, Aus­sätzigen, von Scharen Körper, durch die Schwäche gezeichnet, von Scharen Seelen, die auf Umwege geraten sind (...) er hatte Freunde unter Zöllnern und Sünderinnen (...) er suchte nach Verschmähten, verstellt durch die Sünde”50, er liebte auch Kinder. „Da brachte man Kinder zu ihm, damit er ihnen die Hände auflegte. (...) Und er nahm die Kinder in seine Arme; dann legte er ihnen die Hände auf und segnete sie” (Mk 10. 13-16). Warum sollte sich diese Liebe Christi nicht im sakramentalen Dienst der Kirche an Kindern manifestieren und zugleich eine geistliche Unterstützung für Eltern und Angehörige sein ?51 * * * Der obige Versuch einer kritischen Reflexion über die Frage der unctio infirmo- rum pro infantibus erlaubt es nach meiner Auffassung, die Unzulänglichkeiten der kanonischen Regelungen im geltenden Kodex und im Liturgiegesetz zu erblicken. Im historischen Aspekt sind sie einigermaßen verständlich, doch sie sind mit der heutigen Kirchenlehre sowie mit den Erwartungen der Seelsorger und der Laien weder logisch noch sachlich kohärent. Begründet scheint daher das Postulat, legislative Änderungen vorzunehmen und den Anspruch des usus rationis gegenüber dem Empfänger des Sakramentes der Krankensalbung fal­len zu lassen. Ich teile die Meinung Schneiders: Es gebe kein anderes Sakra­ment. das in der Folge einer einseitigen historischen Entwicklung in seiner Aus­übung so sehr in eine Sackgasse geraten wäre, wie die Krankensalbung52. Es sei vielleicht die höchste Zeit, diese historischen Abwege zu korrigieren, indem 50 Polnisches Stundengebet, die Vesperhymne am Dienstag der 3. Woche im Jahreskreis, freie Übersetzung. 51 Mehr zum Thema der Bedeutung der Krankensalbung für die Eltern s. Bartoszek, A., Sakra­ment namaszczenia chorych a dzieci, 177-178. 52 Vgl. Schneider, Th., Zeichen der Nähe Gottes. (Anm. 445) 220.

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