Folia Theologica et Canonica 1. 23/15 (2012)
SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Tugend des Gehorsams als Grundlage des klerischen das Heißt des kanonischen Gehorsams
DIE TUGEND DES GEHORSAMS ALS GRUNDLAGE DES KLERISCHEN... 49 Blütezeit des Kommendensystems gab es Gehorsam auch auf Grund von Eid (,iuramentum). In diesem Falle bestand die Verpflichtung auch nicht nur ex fidelitate sondern auch ex iustitia, genauer gesagt auch aufgrund der Tugend der Religiosität (also auch unter einem neuen Rechtstitel).86 Wenn daraus auch nicht „ein neuer Gegenstand der Tugend des Gehorsams entsteht, aber ein neuer Rechtstitel schon, unter dem der Bischof die schon vorhandene Pflicht verlangen kann, dieses Versprechen ist sogar (...) sozusagen ein Vertrag (quasi-con- tractus), weil die Priesterweihe nur unter dieser Voraussetzung erworben werden kann“.87 Daraus ergibt sich, dass der kanonische Gehorsam die obigen vier Quellen hat (tituli oboedientiae), aber in Wirklichkeit drückt jede von ihnen die Anordnung Christi nur immer mehr aus.88 Wer hat dem Bischof kanonischen Gehorsam zu leisten? 1) alle in die Diözese inkardinierten Priester und Kleriker 2) die dort seelsorgliche Aufgaben versehenden Ordensleute 3) die exklaustrierten und vom Orden entlassenen Kleriker, die vom Bischof provisorisch aufgenommen wurden. 4) In eine andere Diözese inkardinierte Priester, die in der bestimmten Diözese eine längere Zeit verbringen. Im Falle von diesen ist doch der Umfang des Gehorsams kleiner, weil sie dem Bischof nur bei den Sachen Gehorsam leisten müssen, die sich auf ihr Verhalten und ihre Lebensweise als Priester beziehen.89 Der vom Kanon verlangte Gehorsam ist der kanonische Gehorsam, der auf direkte oder indirekte Weise mit dem klerischen Status und seinem seelsorglichen Dienst zusammenhängt. Die Grundlage dieses Gehorsams ist die Regierungsmacht, und ihre Umfang bestimmt die Befehls- und Gehorsamszuständigkeit. Im Falle des Bischofs beinhaltet das die gesetzgebende,90 richterliche, vollziehende und die Lehrgeverpflichtet ist. Vgl. Bánk, J., Kánoni jog, 1.520. Dieses Versprechen ist also ein nicht dem Gott sondern dem Menschen gemachtes Versprechen, auf diese Weise es ist kein Gelübde. Vgl. Scheffler, J., A világi papok kánoni engedelmessége, 10. 86 Vgl. Vermeersch, A. - Creusen, J., Epitome iuris canonici, I. Parisiis - Bruxellis 1937. 218. 87 Vgl. Scheffler, J., A világi papok kánoni engedelmessége, 16. 88 Vgl. Scheffler, J., A világi papok kánoni engedelmessége, 14. 89 Vgl. Scheffler, J., A világi papok kánoni engedelmessége, 18-19. Die Verpflichtung ist nicht von juristischem Charakter, im Gewissen bilden die verhaltensethischen Vorschriften des Bischofs für seine Priester jedoch den Gegenstand einer ernsten Überlegung. Eine Versammlung solcher Art können wir ein ethisches und Anstandsbuch nennen. Falls sein Einhalten von bischöflicher Autorität vorgeschrieben wird, ist es im Gewissen verbindlich. 90 Die gesetzgebende Gewalt des Bischofs ist zur Zeit äusserst limitiert, ihre wichtige Aufgabe ist es, die Einhaltung der geltenden Gesetze zu kontrollieren und die etwaigen Gesetzwidrigkeiten zurückzudrängen, indem Srafen in Aussicht gestellt oder zugemessen werden. Ein weiterer Grundsatz ist es, dass der Bischof keine Gesetze geben darf, die mit dem göttlichen Recht und dem geltenden allgemeinen Recht entgegengesetzt sind, ausgenommen, dass eine widergesetzliche Gewohnheit eingeführt werden kann (natürlich ausschliesslich im Falle von einem rein kirchlichen Gesetz). Bei Anwendung der Gesetze ist die Absicht, das heisst die Regierungseinstellung des Gesetzgebers niemals ausser Acht zu lassen.