Folia Theologica et Canonica 1. 23/15 (2012)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Tugend des Gehorsams als Grundlage des klerischen das Heißt des kanonischen Gehorsams

DIE TUGEND DES GEHORSAMS ALS GRUNDLAGE DES KLERISCHEN... 29 wir dasselbe wollen oder dasselbe nicht wollen, was der befehlende Vorgesetz­te. Das ist die wahre Tugend des Gehorsams, was auch der Apostel befiehlt, wenn er sagt, dass man vom Herzen gehorchen muss, das heißt nicht mit Augen­dienerei als Menschengefällige, sondern mit Gutwilligkeit, als wenn man dem Herrn Gehorsam leistete, dessen Person und Autorität von den Vorgesetzten vertreten wird (Eph 6, 6-7). Die dritte Stufe ist letztendlich, wenn wir dem Vor­gesetzten nicht nur durch die Erfüllung der Tat und das Unterwerfen des Wil­lens, sondern auch durch das Aufopfern unserer eigenen Ansicht gehorchen, und auf diese Weise fühlen wir ohne Widersetzung dasselbe, was er fühlt; aus­genommen, wenn es sich herausstellt, dass der Befehl ungerecht ist. Das ist der vollkommene Gehorsam, der auch blind genannt werden kann. (...) denn da­durch verleugnet sich man vollkommen und stellt sich Gott sozusagen als Opfer vor. Wir sind daher verpflichtet, Gott und dem unbeirrbaren Lehramt der Kirche solch einen Gehorsam zu beweisen“.25 Wir können also auch den über­natürlichen Glauben nur annehmen, weil es in uns eine Art von Fähigkeit zum Gehorsam {potentia oboedientialis) gibt. Dem Gehorsam und seinem Geist widerspricht 1) per defectum der Un­gehorsam {inoboedientia)26, der in jedem Falle eine schwere Sünde ist, falls er aus der formellen Verachtung des Gebieters oder des Befehls stammt. Und zwar darum, weil sich die Verachtung aus Hochmut und Überheblichkeit er­nährt. Der Grund für den Ungehorsam kann auch die Nachlässigkeit sein, die eine schwere oder weniger schwere Sünde ist, abhängig davon, worauf sich der Befehl bezog. Die Sünde des Ungehorsams erlaubt das parvitas materiae. Je höhere Position der Gebieter hatte, und je schweren Befehl einer verletzte, desto schwerer ist die Sünde des Ungehorsams.27 Ähnlicher Weise hat der Vor­gesetzte eine schwerere Sünde, wenn er in einer wichtigeren Angelegenheit und mittels eines höheren Amtes einen ungerechten Befehl erteilt (ein zu hartes Gesetz gibt, oder einen Urteil fällt). Wir müssen es bemerken, dass der Grund für den Ungehorsam gleichzeitig oft „eher aus dem Widerstand wegen der schlechten Charaktereigenschaft der befehlenden Person, aus Bequemlichkeit, aus der Missbilligung der befohlenen Sache oder aus Empörung kommt“.28 2) per excessum die Servilität {servilitas), der ohne Wahl und Unterscheidung 25 Vgl. Müller, E., Katholikus erkölcstan, II. 324—329. 26 Der Ungehorsam kann die folgenden Gründe haben: „Leichtsinnigkeit und Vergesslichkeit, Angst, Keckheit und Prahlerei, Abneigung, Widersprechen und Widersetzlichkeit, Trotz und Starsinn“. Vgl. Huszár, Gy., Neveléstan a philosophia perennis alapján, II: Különös nevelés­tan [Erziehungslehre aufgrund der philosophia perennis II. Spezifische Erziehungslehre], Buda­pest 1934. 378. 27 Vgl. Prümmer, D., Manuale theologiae moralis, IL Barcinone-Friburgi Brisg.-Romae 1961. 458. 28 Vgl. Evetovics, K., Katolikus erkölcstan [Katholische Ethik], II. Budapest 1940. 76.

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