Folia Theologica et Canonica 1. 23/15 (2012)

SACRA THEOLOGIA - Zoltán Rokay, Leo Scheffczyk und die Tübinger Schule

104 ZOLTÁN ROKAY Dogmatik „sollte die gegenseitige Durchdringung von gläubigen Offenbarungs­bewusstsein und spekulativem Gedanken der christliche Glaube als die abso­lute Wahrheit erweisen, seine Überlegenheit über die Zeitphilosophie demonst­riert und seine Verbindung zum praktischen Leben aufgezeigt werden.“44 Damit vollzieht Staudenmaier auch eine Kritik des Hegel’sehen Idealismus: „Noch einmal sollte damit dem Absolutheitsauspruch des (Hegelschen) idealis­tischen Denkens durch ein positiv-geschichtliches Verständnis der Offenba­rung begegnet werden. Das geschah mit betonter Hinwendung zur Schrift wie zur patristischen Theologie (.. .)“45 Gleichzeitig vollzog Staudenmaier eine Kri­tik und Korrektur des Idealismus im Punkt der Gleichsetzung vom Geist und Logos.46 2. Geschichte Nach der Meinung von Scheffczyk (und nichts scheint dem zu widersprechen) Staudenmaiers Giessener Jahre (1828-1837) sind die Zeit seiner intensivsten Be­schäftigung mit der Philosophie gewesen, welche seine „spekulative Begabung endgültig zum Durchbruch verhalf.“47 Zwar beschäftigte sich auch Schelling mit der „Geschichtsphilosophie“, es war jedoch Hegel, derjenige der eine „Ent­wicklung“ des Geistes in der Geschichte ausgearbeitet hat. Wenn es um die Of­fenbarung, Geschichte und um die Kirche geht, konnte das auch den Gedanken­gang von Staudenmaier nicht unberührt lassen. Sein imposantes, unvollendetes Unternehmen trägt den Titel: „Philosophie des Christentums oder Metaphysik der Heiligen Schrift als Lehre von den göttlichen Ideen und ihrer Entwicklung in Natur, Geist und Geschichte.“ Darin leistet er den Versuch „einer umfassen­den Begründung der christlichen Weltanschauung in Auseinandersetzung mit der pantheistischen Philosophie unter Heranziehung des Ideenbegriffes als kri­tischen Masstab.“48 Es bedeutet zugleich eine Kritik des HegeTschen Stand­punktes bezüglich der Trinitätslehre, welchen Staudenmaier nicht ohne Vor­behalt rezipieren konnte.49 44 Ebd. XXII 45 Ebd. 46 Vgl. ebd. 47 Ebd. 59. 48 Ebd. 60 f. 49 Ebd. 61.

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