Folia Canonica 11. (2008)

STUDIES - Géza Kuminetz: Das Wesen und die Bestimmung der Autorität und der Machtz katholisch betrachtet

DAS WESEN UND DIE BESTIMMUNG DER AUTORITÄT 169 spezifische Äusserungsweise der Freiheit!). Nach einer anderen Verteilung kann die Macht und die Autorität wissentschafdich-technologisch, militärisch, wirt­schaftlich oder politisch sein. Wieder nach einer anderen Verteilung kann die Autorität und die Macht national, übernational, immanent und transzendent sein. Das Ausüben der Autorität und der Macht kann auch als richtig oder falsch eingeteilt werden, und dieses letztere kann per defectum und per excessum, das heisst durch Übertreibung falsch sein. Das vorige ist die nachgiebige (indulgen­te) Weise des Ausübens der Autorität und der Macht, die ideologischen (ideol­ogische Verblendung oder Wahnglaube) oder charakterlichen Ursprungs sein kann (in dem letzteren Fall handelt es sich um schwachen Charakter). Den Ge­genpol nennen wir Autoritarismus, wenn sich der Träger der Autorität auf sie in einem Fall beruft, wenn sie unbegründet, irrational ist, und letzten Endes zeigt sie sich im Despotismus, das heisst in der Willkürherrschaft, beziehungsweise die prinziplose Unterwerfung in der Knechtseligkeit (Servilismus) oder im Zustand des Verängstigseins und Terrorisiertseins. Die diesbezüglichen Kriterien nennen wir die Befehle des Naturrechtes, weil aufgrund von diesen hundertprozentig entschieden werden kann, ob der Machtsfaktor seine Macht und seinen Einfluss nicht missgebraucht hat. Im weiteren werden wir die oben erwähnten in ihren Einzelheiten aber nicht gleichmässig ausführlich erörtern. 4.1. Das Wissen, die Heiligkeit und die Regierung als Autorität und Machtquelle Wissen ist Macht, lautet das bekannte geflügelte Wort. Die Wissen besit­zende Person vertritt für die anderen eine Autorität, vor allem eine berufliche Autorität. Und das Wissen selbst als Wahrheit bedeutet für seinen Empfänger als Autorität, die unbedingt angenommen und ihren Einfluss aufgenommen werden muss, was hier in erster Linie das geistige Ergreifen und Einsehen be­deutet. Dieses Wissen, wenn es nicht unmittelbar die sich für das moralische Leben beziehenden Kenntnisse übermittelt, nimmt beinahe nur auf das intel­lektuelle Leben Einfluss,23 und gerade deshalb ist es nicht geeignet, den ganzen 23 Dazu gehören, also eine Autorität vertreten „diejenigen inneren Faktoren, die unsere Kennt­nisse gegenständlich und in einer bestimmten Ordnung selbständig einschätzen oder begründen. Bisher haben wir zwei solche Faktoren erwähnt: a) die Verstandsprinzipien, die auf dem natürli­chen Kenntnisniveau und innerhalb der Grenzen des menschlichen Verstandes die erste und ewige Wahrheit in unserer Seele vertreten, b) die veritas prima in se, die das Wirken des übernatürlichen Glaubens gegenständlich regelt und schätzt. Diese zwei Hauptautoritäten verlangen die durch das menschliche Kenntnis in die Ordnung der Vorsehung eingestellten Alltagsweisen: unsere natürli­chen Kenntnisse beruhen auf der Autorität der Verstandsprinzipien, und die Glaubcnskenntnisse auf der Autorität des Veritas prima. Zum selben Ergebnis kommen wir auch auf dem Gebiet der Moral. Die Gelehrsamkeit der praktischen Verstandsprinzipien (habitus primorum principiorum synderesis) und das sachlich gegebene letzte Ziel (finis in communi), die Hauptautoritäten der na­türlichen Handlungsweise, und in der übernatürlichen Ordnung das in der Kraft des Veritas prima erglänzende bestimmte letzte Ziel (Gott) und die geeignet machende Ergänzung und Beleuchtung der praktischen Verstandsprinzipien durch das Licht des Veritas prima vertreten die Autorität auf dem Gebiet der Praxis”. Vgl. HorvAth, A pápaság, 54.

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